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GrRe1

  • coxx-kajo
  • 17. Juni 2008 um 20:28
  • Erledigt
  • coxx-kajo
    Anfänger
    Beiträge
    15
    • 17. Juni 2008 um 20:28
    • #1

    ich habe die Lösung denke ich.

    Frage ist:
    V ist Angestellter bei k. k beauftragt den V neue Büromöbel bei Händler H zu kaufen, jedoch nicht mehr als 10000 zu verauslagen. Als V das Geschäft des H betritt, ist er von der Vielfalt der Angebote begeistert. H bietet ihm hochwertige Designer Möbel zu Kaufpreis von 30000 an. V hält dies für ein günstiges Angebot und denkt, dem k würden die Möbel bestimmt gefallen. Er unterschreibt im namen des k einen entsprechenden Vertrag. Als k davon erfährt, verweigert er gegenüber h die Abnahme und Bezahlung der Möbel.

    b) Was kann H von V verlangen? 5 Pkt

    er kann eine Ermächtigungsurkunde verlangen!

    bin mir nicht sicher!

  • Casper0609
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 17. Juni 2008 um 20:44
    • #2

    Hallo coxx-kajo,

    schau dir mal den § 177 Abs.1 BGB an. Vielleicht kommst Du dann auf die Lösung.

    Wenn nicht, dann melde dich nochmal.

    VG
    Melanie

  • coxx-kajo
    Anfänger
    Beiträge
    15
    • 6. August 2008 um 18:33
    • #3

    hi,

    habe die Sache nochmal überarbeitet. Müsste so stimmen?

    Händler H kann von V eine Genehmigung von K verlangen, die V berechtigt, den Kauf über 30.000 Euro zu tätigen.

    Erscheint mir wenig, ist die Frage so beantwortet?

    Danke für den Tipp;)

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