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Wer haftet nach §823 BGB bei Mängelfolgeschaden?

  • himmelskomet
  • 7. Mai 2007 um 19:19
  • himmelskomet
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 7. Mai 2007 um 19:19
    • #1

    HI. Ich hab leider ein riesiges Problem. In 4 Tagen schreib ich eine Prüfung und in meinen Kopf geht leider nichts mehr rein.

    Meine Frage.
    A kauft von B (Händler) eine Waschine.
    Aufgrund eines Sachmangels läuft die Waschmaschine aus( nach 2 Wochen ab Ablieferung). Die Wohnung des C, der unter dem A wohnt wird beschädigt (Wasser läuft in den Ferseher, Tapete löst sich von den Wänden).

    Hat C. aus §823 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz gegen A oder gegen B ? (oder gegen beide?)
    Vielen lieben Dank

  • Hey Gast!
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  • Reinhard
    Benutzer
    Beiträge
    57
    • 3. Juni 2007 um 09:28
    • #2

    Hallo himmelskomet,

    bei einem Sachmangel haftet der Händler (B), wenn ihn der Käufer unverzüglich (sofort) nach Entdeckung dem Händler gemeldet hat. Dann gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren: A hat dann Anspruch auf Reparatur des Schadens oder Ersatzlieferung und C kann sich wegen Schadensersatz auch an B wenden oder an A (Hausratversicherung).

    Hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter.

    Gruß Reinhard

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