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Veranstaltung von Arbeitnehmern zur Gründung einer Gewerkschaft

  • Steffi_22
  • 3. Juli 2006 um 21:42
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • Steffi_22
    Benutzer
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    79
    • 3. Juli 2006 um 21:42
    • #1

    Hallo,

    ich stehe vor folgender Aufgabe und hätte gern mal eine andere Meinung gehört:

    "Die Mitarbeiter A, B und C des Großversandhauses G sind mit den Leistungen der für ihren Betrieb zuständigen Gewerkschaft unzufrieden und planne deshalb die Gründung einer eigenen Gewerkschaft zur Teilnahme an Tarifverhandlungen. auf einer Werbeveranstaltung wollen sie mit Gewerkschaftszeitungen und Plakaten neue Mitglieder gewinnen.
    Kann die Betriebsleitung die Veranstaltung von A, B und C verbieten?"

    Also generell würde ich sagen, wenn A, B und C die Veranstaltung in ihrer Freiziet machen, kann die GL es nicht verbieten, da Versammlungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

    Aber andererseits können A, B und C noch keine Versammlung als Gewerkschaft halten, da sie ja noch keine Gewerkschaft sind, oder? Sie sind nicht überbetrieblich organisiert (so könnte der Arbeitgeber noch durch Kündigung Einfluss auf die Mitgliederzusammensetzung nehmen). Das ist aber eine der Grundvoraussetzungen für die Gründung einer Gewerkschaft oder?
    Außerdem ist die Zahl der Mitarbeiter auch noch zu klein.
    All das könnte sich aber durch die Veranstaltung ändern.

    Meine Antwort wäre also, dass die Geschäftsleitung die Versammlung nur verbieten kann, wenn sie während der Arbeitsziet stattfinden soll oder sehe ich da was falsch???

    LG
    Steffi

  • Jens
    Admin
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    4.435
    • 3. Juli 2006 um 22:22
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hallo Steffi,

    bitte ändere doch den Betreff des Thema u. beachte beim nächsten mal unsere Foren Regeln!

    Vielen Dank!

    Jens

    Wie man Fragen richtig stellt!


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  • Steffi_22
    Benutzer
    Beiträge
    79
    • 6. Juli 2006 um 21:18
    • #3

    Warte immer noch auf 'ne zweite Meinung

    bitte...


    LG
    Steffi

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
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    380
    • 17. Januar 2007 um 09:32
    • #4

    Hallo,

    ich hänge gerade an der gleichen Aufgabe, kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Gruß
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
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    1
    Beiträge
    380
    • 22. Januar 2007 um 13:04
    • #5

    Hallo,

    kann mir denn hier niemand weiterhelfen??? :(

    Gruß
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 23. Januar 2007 um 19:38
    • #6

    Grundsätzlich darf eine Gewerkschaft gegründet werden. Diese darf auch ihre Meinung bei offiziellen Anlässen kundtun (Meinungsfreiheit). Da es bei der Werbeveranstaltung aber eventuell zu Unruhen und Ausschreitungen kommen könnte, kann die Betriebsleitung die Veranstaltung von A, B und C verbieten.

  • KarlaKolumna
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 9. Januar 2008 um 14:43
    • #7

    würde gern auch wissen was nun ist, stehe bei der aufgabe aufm schlauch :(

  • rainerw
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 19. Februar 2009 um 20:46
    • #8

    Die Fragen ziehen sich ja bereits über Jahre hin und auch ich habe keine Ahnung ob die Betriebsleitung die Veranstaltung verbieten kann.

    Im GG steht:

    im Artikel 9 Abs.1: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    Artikel 9 Abs.3: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.

    Aus der Fragestellung geht nich hervor wo diese Mitarbeiter die Werbeveranstaltung durchführen wollen. Aus meiner Sicht dürfen die Mitarbeiter die Werbeveranstaltung durchführen wenn es den Betriebsfrieden nicht stört. Das ist gewährleistet wenn die Werbeveranstaltung nicht in den Räumen des Großversandhauses G durchgeführt wird. So werde ich das formulieren :p

    Hat schon jemand die Lösung?

    LG Rainer

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 30. April 2009 um 13:20
    • #9

    Hallo ihr lieben,

    ich habe das ganze Geschehen mir durchgelesen und bin mir aber nun nicht sicher, welche Lösung ich mir daraus nun nehmen kann.

    Hat denn nun jemand eine korrigierte Lösung zurück?
    Wäre echt toll wenn ich da ein paar Tips bekommen könnte....

    Vielleicht kann ich euch auch in einer anderen Anlgelegenheit helfen?

    Liebe Grüße

    kleinela

  • gaoua
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 30. April 2009 um 17:40
    • #10

    Hallo,

    ich bin neu im Forum und sitze gerade seit heute an dieser Aufgabe, ich weiss es nicht: würde aber sagen, dass die Mitarbeiter sich vereinigen können und neue Mitglieder auf einer Veranstaltung anwerben können; wenn die Veranstaltung auf dem Betriebsgelände oder in dem Betrieb stattfindet, so darf keine Betriebsstörung vorkommen.

    Ich werde morgen noch weiter forschen! Bis dahin

    Viele Grüsse
    gaoua

  • rainerw
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 2. Mai 2009 um 13:22
    • #11

    Hallo ihr lieben,

    ich habe auf meine Antwort die volle Punktzahl bekommen (siehe Beitrag vom 9.02.09)

    Liebe Gruß
    Rainer

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 2. Mai 2009 um 20:20
    • #12

    Hallo rainerw,

    na da ist ja gut.
    Da werde ich den Inhalt wohl auch so rüber bringen.

    Supi.

    Danke.

    Schönen Abend noch....

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 2. Mai 2009 um 21:40
    • #13

    Wisst ihr denn auch, welche Begriffsmerkmale eine Vereinigung erfüllen muss, um als Gewerkschaft tätig sein zu können?

    Was meinen die damit? Welche Begriffe?

  • gaoua
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 3. Mai 2009 um 15:48
    • #14

    Hallo,
    ich habe diese Aufgabe gestern folgendermassen gelöst. Begriffsmerkmale umschreiben Charakteristika einer Vereinigung.



    Begriffsmerkmale einer Vereinigung:
    · es muss ein privatrechtlicher Zusammenschluss sein
    · die Vereinigung muss freiwillig erfolgen (keine Zwangsverbände)
    · es muss die Gegnerfreiheit und Koalitionsreinheit gewährleistet sein
    · die Vereinigung muss eine überbetriebliche Vereinigung darstellen
    · das Ziel der Vereinigung sollte sein, die Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern
    · Tarifwilligkeit muss vorhanden sein: es muss die Bereitschaft vorhanden sein, Tarifverträge abschließen zu wollen


    Viele Grüsse und noch ein schönes Wochenende!

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 4. Mai 2009 um 08:41
    • #15

    Das ist ja super von dir.
    Danke.

    So hatte ich es mir auch gedacht....

  • Maxxi76
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 31. Mai 2009 um 14:02
    • #16

    Hallo, ich hätte auch gern gewusst, wie man eine neue Gewerkschaft gründet zwar in einem Bereich, in der es schon eine Gewerkschaft gibt ( Zusammenschluss Verdi und einer weiteren Gewerkschaft ), die aber nicht einen Finger krumm machen für die Belange der Mitarbeiter. In euren Antworten steht bisher nur, dass man das zwar darf, aber ansonsten geht es nur darum, wo man sich zusammen setzen darf, wo man den Betriebsfrieden stört und wo nicht, und das finde ich ziemlich uninteressant. Mir geht es mehr darum, wen ( Arbeitnehmer, Anwälte, etc.), wieviele Leute, was noch ( Kapital, Genehmigungen etc.). Nochmal: Mir geht es nicht um die Gründung eines Clubs, der sich in der Kantine einer Firma trifft und darüber berät, ob die Pausenklingel zu laut ist oder nicht, sondern es geht und die Gründung einer handlungsstarken Gewerkschaft, die etwas in Deutschland bewegt und nicht nur kassiert. Ich würde mich freuen, wenn ich ein Paar Meinungen dazu bekommen würde. Viele Grüsse, der Maxxi.

  • Spatz123
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 2. September 2009 um 12:01
    • #17

    Hallo Ihr Lieben,

    ich bin bei dieser Aufgabe echt am verzweifeln? Wer von Euch hat denn diese Aufgabe schon gemacht und auch zurück???

    Rainer: Hab Deinen Beitrag dazu leider nicht gefunden :(

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!!!

    Ganz liebe Grüße
    der Spatz :confused:

  • rosenherz_1981
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 18. November 2010 um 14:06
    • #18

    Hallo Spatz,

    rainerw hat sich im Datum vertippt: schau mal beim 19.02.2009 (erste Seite dieses Beitrages) nach.
    Ich sitze auch gerade vor der Aufgabe und habe seines mit denen der anderen User verbunden. Das ist für mich logisch und richtig :)

    LG rosenherz_1981

  • BlackLion
    Anfänger
    Beiträge
    22
    • 17. April 2012 um 09:41
    • #19

    HAAAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLLLLOOOOOOOOOOOOOOOO
    Habt ihr alle die Aufgabe irgendwann verbuddelt, oder wie???
    Sitz gerade auch daran und finde keine Lösung, noch nicht einmal einen Ansatz....

    grüße

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