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Frage zum Zweitstudium der Medizin

  • Klee
  • 7. Januar 2006 um 10:48
  • Klee
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 7. Januar 2006 um 10:48
    • #1

    Hallo Ihr ;)

    Bin neu hier und finde es ziemlich gut, dass es so ein Forum gibt. Hoffe ihr könnt mir etwas helfen.
    Studiere im Moment Soziale Arbeit/Sozialpädagogik.Würde nach meinem Diplom jedoch gern weiter studieren- irgendetwas im Gesundheitsbereich. Bin im Moment etwas an der Medizin hängen geblieben. Dazu habe ich einige Fragen; wie läuft das mit einem Zweitstudium? Und wie ist das mit NC? Inwieweit gilt der dann oder worauf wird in so einem Fall geachtet?
    Hab die Gedanken noch nicht so lang und bin deshalb noch etwas wirr im Kopf :wall:

    Liebe Grüße, Klee

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. Januar 2006 um 16:31
    • #2

    Also es sollte weiterhin deine Durchschnittsnote des Abiturs zugrunde gelegt werden. Für Leute die ein Zweitstudium beginnen wollen werden ~3% der Plätze zurückgehalten, tlw. gibt es da noch mehr Kriterien, also auch Noten des Erstudiums etc. pp. und v.a. solltest du bedenken dass ein Zweitstudium ungefähr 400-700 € pro Semester kostet.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Klee
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 7. Januar 2006 um 16:35
    • #3

    Hm.....also ich habe kein Vollabi gemacht sondern Fachabi. Aber mit Diplom habe ich ja ein Vollabitur. Das ist dann auch meine Frage wie das läuft. .......und wieviel ein Zweitstudium kostet war mir schon bekannt =)
    Danke für deine Antwort.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. Januar 2006 um 16:44
    • #4

    Okay, mit Vollabi sind dir dann ja quasi auch die Examensstudiengänge offen, hier einmal etwas zum Vergabeverfahren an unserer FH, es soll nur ein Hinweis sein und spiegelt keineswegs die Vergabe von Medizinstudienplätzen wieder, evtl. regelt das die ZVS anders. Aber als Beispiel evtl. hilfreich. Here we go:

    Zitat


    Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis 27.07.2005 abschließen, können nur im Rahmen der erwähnten Sonderquote von 3% der Studienplätze zugelassen werden. Sofern Sie bis 27.07.2005 nicht im Besitz des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums sind, werden Sie nicht in der Quote für Zweitstudienbewerber berücksichtigt! Ist die Zahl der Zweitstudienbewerber höher als in dieser Quote Plätze vorhanden, ist für die Zulassung die Höhe der Messzahl ausschlaggebend, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird (wissenschaftliche, berufliche oder
    sonstige Gründe).

    Eine Zulassung von Zweitstudienbewerbern im Rahmen der Quote für Härtefälle kann nur dann in Frage kommen, wenn besondere soziale und familiäre Umstände vorliegen, die in der Person des Bewerbers begründet sind und die sofortige Aufnahme des Zweitstudiums zwingend erfordern.

    Der Antrag und die Nachweise

    Neben dem von den Fachhochschulen bereitgestellten Antragsformular und den darin aufgeführten Unterlagen sind zusätzlich folgende Nachweise einzureichen:

    - beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (sämtliche Seiten); die Durchschnittsnote, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zu Grunde gelegt werden.

    - formlose, ausführliche, schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel. Die Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend gemachten Gründe (s. nachstehende Hinweise) sollten ausdrücklich genannt werden.

    - beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife).

    Die Auswahl

    Die Auswahl der Zweitstudienbewerber erfolgt nach den Kriterien „Prüfungsergebnis des Erststudiums“ und „Gründe für das Zweitstudium“. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben. Die Punkte werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber. Bewerber mit einer größeren Messzahl gehen Bewerbern mit einer kleineren Messzahl vor. Somit besteht eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerbern, die sich für denselben Studiengang beworben haben. In dieser Reihenfolge werden die Zweitstudienbewerber ausgewählt, bis die Quote ausgeschöpft ist.

    Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums gibt es folgende Punkte:
    Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte
    Noten gut und voll befriedigend 3 Punkte
    Note befriedigend 2 Punkte
    Note ausreichend 1 Punkt
    Note nicht nachgewiesen 1 Punkt

    Entsprechend der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium erhält der Bewerber folgende Punkte:

    Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte

    Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn der Bewerber einen Beruf anstrebt, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.

    Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte

    Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit, eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Liegen wissenschaftliche Gründe vor, ist die Punktzahl innerhalb des Rahmens von 7 bis 11 Punkten davon abhängig, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen der Bewerber bisher erbracht hat und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind.

    Besondere berufliche Gründe 7 Punkte

    Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.

    Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte

    Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium auf Grund der beruflichen Situation des Bewerbers aus sonstigen Gründen zu befürworten ist.

    Keiner der vorgenannten Gründe 1 Punkt

    Eine Kumulation von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zu Grunde gelegt.

    Das Zweitstudienvorhaben eines Bewerbers, der nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann durch Gewährung eines Zuschlages von bis zu 2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn ein Bewerber aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) seine frühere Berufstätigkeit aufgeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss eines Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichten musste. Die Höhe des Punktzuschlages richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Am 01.01.1999 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Hochschulgebührenverordnung in Kraft getreten. Danach sind Gebühren für ein Zweitstudium zu erheben. Die Gebühr beträgt € 500 pro Semester.

    Alles anzeigen

    Gruß
    Markus

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 7. Januar 2006 um 23:00
    • #5
    Zitat

    Original von Klee
    Hm.....also ich habe kein Vollabi gemacht sondern Fachabi. Aber mit Diplom habe ich ja ein Vollabitur. Das ist dann auch meine Frage wie das läuft. .......und wieviel ein Zweitstudium kostet war mir schon bekannt =)
    Danke für deine Antwort.

    Wobei du zum Beispiel in Bayern genau in diesem Fall die Zweitsudiengebühr erlassen bekommen hättest (zumindest bis 2007) - hier gilt nämlich dass, in dem Fall das du erst durch den Studienabschluss die notwendigen Kriterien erfüllst (also Allgemeine Hochschulreife) zählt es nicht als Zweitstudium sondern als "kostenloses" Erststudium per Bescheid über den Erlass der Zweitstudiengebühr!

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  • Klee
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 10. Januar 2006 um 18:03
    • #6

    Hey, ich danke euch.

    Das was in Bayern ist klingt ja sehr interessant. Aber gilt dann für mich nicht mehr, da ich im Sommer 2007 mein Diplom schreibe :]
    Hm........hat vielleicht noch irgendwer Infos zu meinen Fragen?
    Gr....ich weiß echt nicht. Muss mich da auf jeden Fall viel mehr informieren. Aber dieses board ist echt gut, da man ja wirkllich Infos aus erster Quelle bekommt (falls jm das gleiche studiert, an so einer Uni ist etc).......

    Na denn, erstmal vielen Dank und bis bald vielleicht. Netten Abend noch, Katharina

  1. sieger81 Lv. 1 5 XP
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