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  3. tomatenweitwurf

Beiträge von tomatenweitwurf

  • Ziele Personalentwicklung - PEAU03

    • tomatenweitwurf
    • 28. Mai 2007 um 17:26

    Hallo zusammen,
    ich hänge an folgender Frage:

    Wie unterscheidet man die Ziele der Personalentwicklung?

    Sind damit die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte im Bereich Personalwirtschaft gemeint? Ich hab jedenfalls keine Idee.... Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen?! :confused:

    Grüße

    Michaela

  • Regelungen z.B. in Form v. Betriebsordnung

    • tomatenweitwurf
    • 17. Mai 2007 um 11:30

    Hallo Dary,
    ich hänge an der gleichen Frage. Ich vermute es geht darum inwieweit man isch arbeitsrechtlich absichern muss und auf welche gesetzlichen bereiche sich die einzelnen Punkte belegen.
    Bsp. bei e) würde ich sagen dass dies eine Bestandteil des Arbeitsvertrages ist --> der Inhalt des AV ist frei wählbar, insofern betrifft dies eine individuelle Regelung zwischen AN und AG, die allerdings der Schriftform bedarf um seine Gültigkeit zu erlangen.
    So würde ich an die Frage rangehen...

  • PEAU07 - Arbeitsrecht

    • tomatenweitwurf
    • 17. Mai 2007 um 10:03

    Hallo,

    folgendes Porblem: Verlangt sind 5 Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu beenden!?
    Mir sind eingefallen:
    Beenden durch Befristung
    Beenden durch Aufhebung
    Tod des Arbeitnehmers
    Eintritt des Rentenalters

    Jetzt fehlt mir noch ein Punkt, ich hatte an den Fall einer Insolvenz oder Betriebsauflösung gedacht, bin mir aber nicht sicher ob der Arbeitgeber in dem Fall aus betriebsbedingten Gründen vorher kündigen muss....
    Hat jemand eine Idee?

    Grüße Michaela

  • Ausbilder - Weisungsberechtigung -BBiG

    • tomatenweitwurf
    • 16. Januar 2007 um 20:17

    Hallo,
    folgende Situation aus PÄD02 - SGD

    Der Ausbilder stellt den Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen vor. Neben den bestellten AUsbildern benennt der Ausbildende dabei Personen, die Teile der Ausbildung übernehmen, ohne selbst Ausbilder zu sein. Die Auszubildenden akzeptieren die fachbezogenen Weisungen nicht.
    Liegt hier eine Pflichtverletzung vor?

    Meine Gedanken: Der Ausbilder kann Personen benennen, die fachlich und persönlich geeignet sind Anweisungen zu geben. Von der fachlichen Qualifikation müssen sie eine entspr. Berufsausbildung /Berufserfahrung mitbringen. Nur müssen diese Personen auch selbst bestellte Ausbilder sein? Ich denke nein, wenn Sie wie gesagt die fachliche Quali haben und persönlich geeignet sind.

    Kann mir jemand einen Tipp geben ob der Ansatz in die richtige Richtung geht? ;)

  • Fachbücher Personalwesen - Wer kann helfen?

    • tomatenweitwurf
    • 7. Januar 2007 um 11:55

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meinen Staatl. gepr. Betriebswirt mit Schwerpunkt Personal bei der SGD.
    Ich plane meine Projektarbeit zum Thema "Bewerberauswahlgespräche" zu schreiben.
    Also alles rund um die Auswahlkriterien von bewerbern, Vergleich der Stellenausschreibung und des Profils eines Bewerbers, worauf wird in Vorstellungsgesprächen geachtet usw.

    Wer kann mir hierzu Literatur oder Websites empfehlen, damit ich mich umfassend über das Thema informieren und einlesen kann?

    Danke für eure Tipps!

    Grüße Michaela

  • Preispolitik

    • tomatenweitwurf
    • 7. Januar 2007 um 11:44

    Hallo,
    kann mir jemand einen Tipp geben? Hänge an folgenden EInsendeaufgaben (Aufgabe 2 bzw. 3):

    AUSGANGSAUFGABE:
    Erstellung eines Kostenträgerzeitblattes (Deckungsbeitrag I)
    Ausgangsdaten für Monat März:
    Fixkosten 220 000 €
    Produkt A: 12 000 zu 12,80 E netto/stck
    Produkt B: 20 000 zu 18,00 € netto/stck
    Produkt C: 40 000 zu 6,50 € netto/Stck

    Variable Kosten zu den Produkten:
    Produkt A: 8,00 p.Stck
    Produkt B: 12,00 p.Stck
    Produkt C: 4,00 p.Stck
    Mit diesen Daten habe ich über die DB I Rechnung einen Gewinn von 57 600 €ermittelt.

    Jetzt kommt mein eigentliches Problem, wie folgt:
    Um wieviel Euro steigt der Monatsgewinn wenn das Unternehmen auf die Wünsche eines Kunden eingeht, der bereit ist, jeden Monat von Erzeugnis
    A: 5000 Stck zu 10,80 € netto
    B: 10 000 Stck zu 14,00 € netto
    C: 20 000 Stck zu 5,00 € netto abzunehmen?

    Wenn ich jetzt die DB I Rechnung mit obigen Ausgangsdaten nehme ermittle ich keinen Gewinn sondern einen Verlust! Ich habe alleridngs mit den gleichen var. Kosten pro Stück gerechnet oder muss ich die vorab entsprechend neu berechnen?

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