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private kopien illegal

  • webplumber
  • 13. Dezember 2002 um 13:13
  • webplumber
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    417
    • 13. Dezember 2002 um 13:13
    • #1

    nach dem neuen urhebergesetz sind private kopien illegal. ?( dagegen laufen diverse leutz sturm.
    aber das gesetz hat schon die 1. lesung im bundestag passiert. das neue gesetz greift entschieden
    noch weiter als das gegenwärtige.

    so oft kann man gar nicht umziehen.... 8o

    lektüre dazu:

    Lobbystreit um Kopierfreiheiten bei digitalen Medien verschärft sich
    http://www.heise.de/newsticker/data/jk-12.12.02-008
    Aktivisten haben der Bundesjustizministerin ihre gesammelten Unterschriften
    für die Durchsetzung der digitalen Privatkopie im Urheberrechtsgesetz

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 13. Dezember 2002 um 17:59
    • #2

    Die Aussage ist absolut falsch!

    Bisherige rechtliche Regelung

    Zitat

    § 53.


    (1) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

    (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
    1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
    2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
    3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
    4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
    a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
    b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

    (3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerkes oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch
    1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
    2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl
    herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

    (4) Die Vervielfältigung
    a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
    b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
    ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

    (5) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

    (6) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

    Alles anzeigen

    neue rechtliche Regelung (momentan noch ein Entwurf)

    Zitat

    § 53 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
    „(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche
    Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar
    noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte
    darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern
    dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder
    anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.“
    b) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
    „Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
    1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger
    photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher
    Wirkung vorgenommen wird oder
    2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
    3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck
    verfolgt.
    Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der
    Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt. “
    c) In Absatz 3 werden
    aa) das Wort „Druckwerkes“ durch die Wörter „Werkes, von Werken von geringem
    Umfang“ ersetzt und
    bb) nach dem Wort „erschienen“ die Wörter „oder öffentlich zugänglich gemacht
    worden“ eingefügt.

    Alles anzeigen


    von Illegal kann also keine Rede sein - wie ich diesen Artikel lese geht es um den umstrittenen Passus, das mir zwar das Kopieren von Werken erlaubt ist, wenn ich damit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bleibe, mir aber gleichtzeitig verboten wird, die Sicherungsmaßnahmen der Industrie zu umgehen, die mir mein Recht auf die Kopie verwehren.
    Diesen Tatbestand kann ich aber nicht mit dem Titel "private kopien illegal" ausdrücken!"

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  • webplumber
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    417
    • 19. Dezember 2002 um 10:13
    • #3

    moin strolch,

    zitat

    Die Aussage ist absolut falsch!

    ende zitat

    welchen artikel meinst du? deine einschätzung "absolut falsch" ist mit sicherheit ein bisschen
    zu weit gegriffen, welchen artikel du auch meinst.

    warten wir's ab, was nun im bundestag letztendlich beschlossen. ;D

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 19. Dezember 2002 um 10:52
    • #4

    Die Aussage in deinem Titel "Pirvate Kopien illegal" ist falsch!

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 6. Juni 2003 um 22:18
    • #5

    Bevor ich jetzt nen neuen Threat eröffne.
    Ist doch irgendwie witzig was man sich so alles einfallen lässt.

    Zitat

    Mitschneiden von CDs möglicherweise urheberrechtlich erlaubt


    München (dpa/gms) - Das neue Gesetz zum Urheberrecht weist für Musikfans möglicherweise eine Lücke auf. Das berichtet die Zeitschrift «PC-Welt». Demnach wird zwar das Erstellen so genannter Backups von CDs und DVDs voraussichtlich verboten werden. Das direkte Mitschneiden beim Abspielen dürfte nach Ansicht von Experten jedoch erlaubt sein.

    Grundsätzlich ist das Erstellen einer Privatkopie einer Musik-CD oder DVD auch künftig zulässig, so «PC-Welt». Das Umgehen eines «wirksamen Kopierschutzes» ist jedoch verboten. Wer aber mit einem entsprechenden Hilfsprogramm direkt beim Hören mitschneidet, mache sich auch nach der neuen Gesetzeslage nicht strafbar - dies sei die Meinung von Juristen, die die Zeitschrift befragt hat.

    Das neue Urheberrechtsgesetz liegt laut «PC-Welt» derzeit dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vor - dorthin wurde es vom Bundesrat weitergeleitet. Wann die Änderung tatsächlich in Kraft tritt, lässt sich den Angaben zufolge jetzt noch nicht sagen.


    Quelle: Pipline.de

    Was ich mich allerdings frage ist, wenn diese Möglichkeit jetzt auch für illegal erklärt wird, dann müsste doch eigentlich die GEMMA-Abgabe für Datenträger wegfallen, denn die muss ich ja zahlen um den Künstlern einen Ausgleich für die gestzlic zulässige Missachtung des Urheberrechts zu gewähren. Wenn es jetzt also keine gesetzlich zulässige Missachtung mehr gibt, müsste doch eigentlich die GEMMA Abgabe wegfallen oder?

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