STW01 - Sonstige Einkünfte

  • Hallo,

    folgende Aufgabenstellung:

    Zitat

    R bezieht seit dem 01.08.2011 eine monatliche Altersrente von 1.000,00 €. Ursprünglich sollte er lediglich 900,00

    € erhalten. Erst mit Hilfe eines Rentenberaters gelang es ihm die Rente in Höhe von 1.000,00 € monatlich zu erhalten. Für die Hilfe des Rentenberaters musste er im Oktober 2011 400,00 € zahlen. Am 01.07.2012 wurde die Rente auf monatlich 1.020,00 € und am 01.07.2013 auf 1.040,00 € erhöht.

    Berechnen Sie bitte die „Sonstigen Einkünfte" nach § 22 EStG für die Kalenderjahre 2011 bis 2013.


    Meine Antwort wäre:

    2011
    Rente 2011 (= 5 Monate je 1.000,-) 5.000,-
    - Besteuerungsanteil = 62% von 5.000,- 3.100,-
    + Werbungskosten von 400,- 400,-
    = Einkünfte 2.700,-

    2012
    Rente 2012 (= 7 Monate je 1.000,-) 7.000,-
    + Rente 2012 (= 5 Monate je 1.020,-) 5.100,-
    = 12.100,-
    - Besteuerungsanteil = 62% von 12.100,- 7.502,-
    + WK-Pauschbetrag 102,-
    = Einkünfte 7.400,-

    2013
    Rente 2013 (= 7 Monate je 1.020,-) 7.140,-
    + Rente 2013 (= 5 Monate je 1.040,-) 5.200,-
    = 12.340,-
    - unveränderlicher Rentenfreibetrag 4.598,-
    - WK-Pauschbetrag 102,-
    = Einkünfte 7.640,-

    Was sagt Ihr dazu? Wäre diese Rechnung so richtig?
    Denn der Rentenfreibetrag aus 2012 ist ja dann für die restliche Dauer der Rente heranzuziehen, oder?

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