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Unterschied zwischen Herstellskosten und Herstellungskosten

  • jung
  • 6. Juni 2005 um 23:07
  • Erledigt
  • jung
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 6. Juni 2005 um 23:07
    • #1

    ;( Ich bin nicht so klar mit diese 2 Begriffe.

    Wie kann mann die 2 Kosten auf Kostenträger zu zurechnen und was sind die Unterschied.

    Hilfe! ?(

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. Juni 2005 um 00:45
    • #2

    Da du von Kostenträgern sprichst, befindest du dich in der Kosten- und Leistungsrechnung, hier gelten die Herstellkosten, d.h. die entsprechenden Gemeinkosten werden prozentual auf die Kostenträger umgelegt, die Einzelkosten entstehen in der Produktion pro Kostenträger. Herstellungskosten gibt es nur in der externen Rechnungslegung, deren Definition ist im HGB & EStR festgelegt (bzw. IFRS, US-GAAP, wie du willst). Der Unterschied besteht darin, dass die Herstellkosten kalkulatorische Beträge enthalten, welche bei der Berechnung der Herstellungskosten herausgerechnet werden müssen.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 7. Juni 2005 um 08:39
    • #3

    Moin jung,

    Die Herstellkosten der KLR (internes REWE) umfassen:

    .....MEK (Materialeinzelkosten)
    +..MGK (materialgemeinkosten)
    +..FEK (Fertigungseinzelkosten)
    +..FGK (Fertigungsgemeinkosten)
    +..SEK (Sondereinzelkosten der Fertigung)

    = Herstelkosten

    hier muss man beachten, dass bei der Ermittlung der Herstellkosten nie Verwaltungs- und Vertreibskosten berechnet werden

    Die Herstellungskosten werden nur im externen REWE, sprich Bilanzierung, verwendet. Sie bestimmen den zulässigen Wert des Bilanzausweises. Da sich Unternehemen i.d.R. gern reich rechnen, sind klare und eindeutige Grenzen bestimmt:

    - aktivierungspflichig (MEK,FEK,SEKF)
    - aktivierbar „dürfen” (Teile notwendiger MGK,FGK / Werteverzehr AV )
    - aktivierbar „brauchen nicht” (allgem Verw , soziale Leistungen, ...)
    - aktivierbar (Fremdkapitalzinsen)
    - nicht aktiviert (Vertriebskosten

    Je nach Rechtsgrundlage des JA (HGB/EST, IAS, US-GAAP) gibt es unterschiede in der Bewertung und in den Aktivierungswahlrechten/ -pflichten

    Lg Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 7. Juni 2005 um 11:55
    • #4

    Da der Begriff Kostenträger fällt und damit in der Regel die eigenen Produkte gemeint sind, gehe ich davon aus, dass nach der Unterscheidung Vollkosten- und Deckungsbeitragsrechnung gefragt ist. Also alle Kosten bzw. nur die variablen Kosten werden in die Betrachtung mit einbezogen.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. Juni 2005 um 12:01
    • #5
    Zitat

    Original von Doerte
    Da der Begriff Kostenträger fällt und damit in der Regel die eigenen Produkte gemeint sind, gehe ich davon aus, dass nach der Unterscheidung Vollkosten- und Deckungsbeitragsrechnung gefragt ist. Also alle Kosten bzw. nur die variablen Kosten werden in die Betrachtung mit einbezogen.

    Gruß Dörte

    Klar könnte man im Bereich der Herstellkosten (egal auf welcher Basis) noch weiter differenzieren. Aber die Herstellungskosten gibt es nun mal nur in der externen Rechnungslegung.

    Gruß
    Markus

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