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Die private Homepage rechtssicher - keinen EURO den Abmahnern

  • tobias
  • 8. Oktober 2002 um 20:27
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • tobias
    Benutzer
    Beiträge
    56
    • 8. Oktober 2002 um 20:27
    • #1

    fand ich ganz interessant
    quelle : Supernature-Forum

    Zitat


    Die private Homepage - Betreiber geraten oft in die Rechtsfalle

    Der Reiz einer privaten Homepage birgt auch immer rechtliche
    Gefahren, die ziemlich teuer werden können und/oder Nerven kosten.

    Veröffentlichungen insbesondere von Ronnie Koch/01.09.2002
    und anderen gemäß bundesdeutschem Recht - und als "Richtschnur"
    für EU-Inländer.

    DER EINSTIEG: Der harmlose Wunsch vieler Computernutzer, sich im
    Internet darzustellen, kann leicht in einem finanziellen Fiasko enden. Denn
    wer die rechtlichen Regelungen des Webs nicht kennt, sieht sich schnell
    Abmahngebühren, Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen
    ausgesetzt. Die Gefahren lauern bei der Wahl des Domain-Namens ebenso
    wie bei fremden Fotos und Texten oder bei Gästebüchern und Links.

    "Oft haben die Leute überhaupt keine Ahnung, worauf sie sich einlassen",
    sagt Jutta Rosenbach, Inhaberin des Web-Dienstleisters Rosenbach Medien,
    die selbst "ein gebranntes Kind" ist. Denn vor einem Jahr bekam sie für ihr
    ehrenamtliches Engagement für einen Altenpflegeverein eine Abmahnung
    von einem Anwalt. Wer auf der von ihr betreuten Homepage eine News-
    Letter abbonieren wollte, sollte seinen Namen angeben - ein Verstoß
    gegen Datenschutzbestimmungen, so der Anwalt. Siehe Exkurs hierzu.
    Alle Links sind am Schluss nochmal gesammelt aufgeführt.

    ABMAHUNGSWELLE: Seither wehrt sich Jutta Rosenbach in einer
    Netz-Initiative (https://www.study-board.de/www.abmahnungswelle.de) zusammen mit anderen
    Betroffenen gegen kostenpflichtige Abmahnungen von Anwälten. Denn
    einige Kanzleien haben die Unwissenheit vieler Homepage-Betreiber längst
    als lukrative Einnahmequelle entdeckt. "Die wenigen schwarzen Schafe
    unter den Rechtsanwälten verdienen mit Serienabmahnungen richtig Geld",
    so Noogie Kaufmann, Internetrechtsexperte aus Mannheim.

    Im Durchschnitt kostet "der blaue Brief" vom Anwalt 800 Euro Gebühren, im
    Einzelfall auch 1500 Euro, so Jutta Rosenbach. Kommen noch Schaden-
    ersatzforderungen hinzu, kann es wesentlich teurer werden. Doch selbst
    wenn die Abmahnung an sich rechtens ist, bedeute dies nicht, dass
    Abgemahnte die Höhe der Forderungen zu akzeptieren haben, sagt
    Kaufmann. Betroffene könnten sich dagegen wehren - letztlich entscheide
    ein Gericht.

    DIE GEWERBLICHE Homepage - erforderliche Impressum-Angaben
    nach § 6 des seit 01.01.2002 geltenden Teledienstgesetzes (TDG). [s.Anhang]

    Vor allem die Betreiber einer gewerblichen Homepage müssen auf der Hut sein:
    Auf Betreiben eines Wettbewerbers schickte Kaufmann zufolge etwa eine Kanzlei
    1000 Abmahnungen an Konkurrenzunternehmen. Für jedes Schreiben forderten
    die Anwälte knapp 1000 Euro Gebühr. Der Vorwurf: Im Impressum der Seiten
    fehlten Angaben, die seit 01/2002 vorgeschrieben sind. "Privatleute müssen
    im Moment noch kein Impressum haben", sagt Kaufmann.

    DOCH BEI WERBEBANNERN wird die Grenze zwischen gewerblichen
    und privaten Homepages "fließend." Regelungen, die nur für geschäftsmäßige
    Dienste gelten, können laut Kaufmann schnell Privatpersonen treffen. Das
    gilt etwa dann, wenn eine private Webseite über einen Billiganbieter
    betrieben wird und dieser Werbebanner auf die Seite setzt.
    Also darauf achten, dass kein Übermaß von Werbebannern entsteht.

    Doch selbst wer seine Seite rein privat hält, kann Probleme bekommen, etwa
    wegen Beleidigungen, pornografischer oder extremer Inhalte.

    "WAS ICH IM WIRKLICHEN LEBEN NICHT DARF,
    DARF ICH AUF DER HOMEPAGE AUCH NICHT", sagt Sabine Köster-Hartung,
    Rechtsreferentin des Deutschen Multimedia Verbandes. Eine einfache Regelung,
    die jedoch ihre Tücken hat: Wer zum Beispiel

    EIN GÄSTEBUCH auf seine Seite stellt, haftet auch für die Einträge anderer
    Nutzer. "Wichtig ist, dass ich mir die fremden Inhalte nicht zu eigen mache",
    erklärt Internetexperte Kaufmann. Bei Gästebüchern müssten Einträge deshalb
    regelmäßig überprüft und gegebenenfalls Einträge gelöscht werden. Siehe
    Exkurs hierzu.

    DIE INHALTE verlinkter Seiten - selbst dafür machten einige Gerichte
    in der Vergangenheit die Homepagebetreiber verantwortlich. Eine einheitliche
    Regelung gebe es hier allerdings nicht, so Kaufmann. Deswegen sei beim
    Verlinken von Seiten mit zweifelhaften Inhalten generell Vorsicht geboten.

    DEN IN DER PRAXIS HÄUFIGSTEN VERSTOß sieht Andreas
    Mauer, Sprecher des Domain-Anbieters Strato, jedoch bei der Verletzung des
    Urheberrechts. Das Internet mache es sehr einfach, Inhalte von fremden Seiten
    in die eigene Homepage einzubauen. Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien
    lassen sich mit wenigen Klicks übernehmen, rechtens ist das aber nicht.

    Selbst der Quellcode einer fremden Seite oder Linksammlungen genießen
    urheberrechtlichen Schutz, so Andreas Maurer. Das Gleiche gilt etwa für
    Stadtpläne, die Nutzer gerne einscannen, um den Weg zur eigenen Wohnung
    zu zeigen. Sabine Köster-Hartung rät, beim Urheber um Erlaubnis zu
    fragen [REM im allgemeinen wird dies mit Quellenangabe gestattet].

    REM: Urheberrecht liegt aber nur vor, wenn es sich um eine eigenständige
    Leistung/Lösung handelt und entsprechend gekennzeichnet wurde. Dennoch
    ist es guter Stil, bei von anderen übernommen Internet-Inhalten die Quelle
    anzugeben. Sofern die Quelldaten sich ändern könnten, sollte überhaupt nur
    ein Link 'eingebaut' werden.

    DAS ABKUPFERN-Risiko - schließlich kann es auch sein, das ein
    zitierter vermeintlicher Urheber selbst auch nur abgekupfert hat. Bei brisanten
    Informationen sollte man also vorsichtshalber möglichst 'die Original-Quelle
    sichten.' "Wirklich sicher kann man daher nur bei eigenen Inhalten sein",
    warnt Sabine Köster-Hartung.

    DOMAIN-Namen: Den ersten rechtlichen Fehler können Homepage-
    Betreiber allerdings schon machen, bevor ihre Seite ans Netz geht, also
    bei der Registrierung: Die Anmeldestelle überprüft nicht die Rechtmäßigkeit
    des angegebenen Namens. Tabu sind beispielsweise Namen von Firmen,
    Marken, Städten und Prominenten sowie von staatlichen Einrichtungen,
    von Filmen oder Zeitschriften. Eine Unterlassungsklage kann schnell
    ins Geld gehen, und das vor 2-3 Jahre so beliebte Domain-Grabbing hat
    sich als unlukrative Einnahmequelle erwiesen.

    EXKURS: Wenn ein Newsletter angeboten wird
    1. Es sollten nur die personenbezogenen Angaben erhoben werden, die
    erforderlich sind (EMail-Adresse), ferner sind statistische Abfragen allgemeiner
    Art wie männlich/weiblich, Altersangabe und Land/Bundesland daten-
    schutzrechtlich unproblematisch.
    2. Bei jedem Newsletterversand sollte der Hinweis/Link angeboten werden,
    mit dem der Newsletter abbestellt werden kann.

    EXKURS: DAS GÄSTEBUCH und DAS EIGENE FORUM
    http://www.winfuture.org/web/index.php?inhalt=run/news/news.showem.php&ID=6071
    Quelle: elias.e, N24 NachrichtenRedaktion - (N24.de, dpa, ddp, AFP)

    Auch private Betreiber haften für Webinhalte

    Die eigene Homepage lässt sich heute einfach bauen und für wenige Cent im
    Monat ins Internet stellen. Doch jeder Betreiber kann auch schnell in eine
    mitunter gefährliche Grauzone des Rechts geraten, berichtet die Fachzeitschrift
    "Computer easy" 20/2002. Passieren könne das zum Beispiel mit einem
    Gästebuch oder Forum. Seit einem Urteil des Landgerichts Potsdam haften
    auch private Homepage-Betreiber, wenn im Eifer des Meinungsaustauschs ein
    Forumsteilnehmer andere beleidigt.

    Schutz gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung bietet dem Magazin zufolge
    der Hinweis "Die Beiträge im Forum geben nicht die Meinung des Homepage-
    Betreibers wider". Noch besser sei allerdings ein automatischer Schutz: In vielen
    professionellen Gästebüchern wie beispielsweise Parsimony (https://www.study-board.de/www.parsimony.de)
    ließe sich die Funktion "Wortsperre" aktivieren. Beiträge mit unliebsamen
    Wörtern würden nicht veröffentlicht.

    Gerade für private Homepage-Besitzer empfiehlt sich, nur Gästebücher und
    Foren zu verwenden, in die kein HTML-Code eingegeben werden kann
    [REM oder fortlaufende Kontrolle der neuen Beiträge].
    Andernfalls könnte das Forum von Profis manipuliert werden. Wer Ärger
    vermeiden will, sollte auch darauf verzichten, dass aus dem Gästebuch auf
    andere Seiten verlinkt wird. Denn auch für Verweise auf fremde Websites haftet
    der Betreiber der Homepage, so die aktuelle deutsche Rechtsprechung.

    Weiterführende rechtliche Tipps und eine Sammlung einschlägiger
    Urteile gibt es im Internet unter anderem auf den (getesteten) Webseiten
    http://www.digi-info.de/recht - Internet der rechtsfreie Raum?
    http://www.e-recht24.de - Nochmehr Recht im Internet
    http://www.abmahnungswelle.de - "Info-Tankstelle gegen Abmahnungswelle"
    http://www.abmahnungswelle.de/testina.html
    "Sie sind abgemahnt worden? - Ist mir auch schon passiert.
    Nur nicht den Kopf verlieren! Es naht der "Anti-Abmahn-Automat."

    http://www.parsimony.de - Gästebuchprogramm
    http://www.winfuture.org/web/index.php?inhalt=run/news/news.showem.php&ID=6071

    http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/tdg/ - Gesetzestext
    [REM für das Rechtsdeutsch entschuldige ich mich hiermit]
    =========================

    ANHANG: § 6 Teledienstegesetz
    -----
    http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/tdg/

    Teledienstgesetz

    Ausfertigungsdatum: 22. Juli 1997
    Verkündungsfundstelle: BGBl I 1997, 1870
    Fußnote: Textnachweis ab: 1. 8.1997
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 und 4 Abs. 1 G v. 14.12.2001 I 3721
    Ausdrücklicher Hinweis des Gesetzgebers auf EG-Recht:
    Umsetzung der EGRL 31/2000 (CELEX Nr: 300L0031)
    vgl. G v. 14.12.2001 I 3721

    Das Gesetz wurde als Artikel 1 G 9020-6/1 v. 22.7.1997 I 1870 (IuKDG)
    vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 11 dieses G am 1.8.1997
    in Kraft getreten.
    ------------------------------------
    TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten

    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende
    Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
    zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
    juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
    Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
    elektronischen Post,
    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
    wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
    Aufsichtsbehörde,
    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
    Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
    entsprechende Registernummer,
    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
    Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988
    über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die
    eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG
    Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie
    92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine
    Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung
    zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die
    Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184
    S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
    Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
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  • Jens
    Admin
    Trophäen
    1
    Beiträge
    4.435
    • 8. Oktober 2002 um 21:19
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    sehr interessant!

    DANKE!!

    Wie man Fragen richtig stellt!


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  • .dh.
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    414
    • 8. Oktober 2002 um 22:55
    • #3

    Danke! Hilft bestimmt vielen weiter (mir auch...)

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  • .dh.
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    414
    • 15. November 2002 um 14:06
    • #4

    Öffne das Word Dokument das du schützen möchtest!
    |
    ---> Menüleiste >> Extras >> Dokument schützen

    Dann geht ein Fenster auf.

    Bei Zulassen entweder Kommentare oder Formulare!

    Und ein Kennwort würde ich auf jeden Fall verwenden, da man sonst den Schutz gnaz leicht wieder aufheben kann!!

    Das ist eigentlich der beste Schutz den du für dein Dokument machen kannst! Du könntest ja aber auch ein pdf draus machen! Auch ziemlich sicher.

    Aber du weißt ja nichts ist so richtig sicher! Um den Word Schutz kommt man rum und ein PDF kann man acuh wieder bearbeiten (z.b. mit dem Distiller)

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  • .dh.
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    414
    • 16. November 2002 um 03:26
    • #5

    dat kann sein! hab ich net gelesen! :):):):):)

    [https://www.study-board.de/www.diginights.com%5D

  • webplumber
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    417
    • 16. November 2002 um 08:04
    • #6

    moin tobias,

    habe grad dein postings noch einmal gelesen. da fiel mir ein, dass auch ganze artikel-übernahmen
    ganz schön geld kosten können. die liegt meistens ein urheberschutz und nutzungsrecht drauf.
    das kann man nur vermeiden, wenn man vorher fragt. ich habe das z. b. bei heise getan.
    antwort: no. lizenzabkommen mit dritten: dpa etc.

    nur mal so zum überdenken. der admin haftet!

    werde mein forum auch durchforsten, ob da irgenwelche gefahren lauern.

    zitat eines rechtsgelehrten, den ich zum thema befragt habe:
    "Und die Zitate sind mit Quellenangabe und ausreichend kurz und als Zitate zu erkennen."

    als beispiel: http://hotspot.webplumber.de/thread.php?threadid=2197&sid=

  • .dh.
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    414
    • 16. November 2002 um 19:41
    • #7

    sobald du ihn auf die Seite setzt!

    Auch dieser "Disclaimer" der ein bestimmtes Urteil beinhaltet bringt eigentlich nix, denn das Urteil sagt eigentlich das man für diese Links selbst verantwortlich sind!!

    Ich verwende immer folgenden Text:

    Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
    Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.


    Das ist von https://www.study-board.de/www.disclaimer.de! Und ich denke auch, dass dieser einen recht guten Schutz bringen sollte!

    [https://www.study-board.de/www.diginights.com%5D

  • .dh.
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    414
    • 16. November 2002 um 19:43
    • #8

    Hier noch eine kurze Seite zu dem Thema "Disclaimer"

    http://www.jendryschik.de/misc/disclaimer

    [https://www.study-board.de/www.diginights.com%5D

  • webplumber
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    417
    • 16. November 2002 um 22:05
    • #9

    so, nun setze ich auch mal wieder einen link zum thema linkhaftung:

    http://hotspot.webplumber.de/thread.php?threadid=887&sid=

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