Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Beruf, Weiterbildung & Fernstudium
  4. Einsendeaufgaben

Innenfinanzierung / Selbstfinanzierung bei einer OHG

  • pennywise
  • 13. Oktober 2011 um 18:20
  • Erledigt
  • pennywise
    Benutzer
    Beiträge
    47
    • 13. Oktober 2011 um 18:20
    • #1

    Hallo Leute!

    Könnt ihr mir bei einer Aufgabe einen Tipp, bzw. Lösungsansatz geben? Ich komme nicht genau dahinter..

    Ausgangssituation:
    Eine OHG möchte ein neues Werk bauen, und als Basis der Finanzierung keine Gewinne mehr ausbezahlen. Trotz dieser Nichtausschüttung müssen die Gesellschafter diese Gewinne versteuern.

    Frage:
    Worin liegt die Ursache für das Problem der steuerlichenn Belastung trotz Nichtausschüttung der Gewinne und inwiefern könnten die Gesellschafter der OHG das Problem durch eine Umfimierung umgehen. Welche Möglichkeiten stehen grundsätzlich zur Verfügung.

    Falls jemand einen Tipp hat wäre ich sehr dankbar.
    Einen schönen Abend noch.

    Viele Grüße
    Pennywise

  • HaPe
    Profi
    Reaktionen
    52
    Trophäen
    3
    Beiträge
    884
    • 14. Oktober 2011 um 10:43
    • #2

    Hi,

    Steuern ist zwar überhaupt nicht mein Ding, aber vielleicht hilft Dir das folgende:

    Die laufenden Gewinne von Einzelunternehmen sowie von Personengesellschaften (BGB, OHG, KG) unterliegen
    in vollem Umfang der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob die Gewinne in dem Unternehmen belassen oder
    entnommen werden. Bei gewerblichen Einzelunternehmen kommt zu der Einkommensteuerpflicht die Gewerbesteuerpflicht,
    wobei jedoch die gezahlte Gewerbesteuer auf die zu zahlende Einkommensteuer mindernd angerechnet wird.

    Gegenüber den Kapitalgesellschaften ist die Besteuerung der laufenden Gewinne von Einzelunternehmen und
    Personengesellschaften vor allem dann ungünstiger, wenn die Gewinne im Unternehmen belassen und reinvestiert
    werden. Denn die Gewinne von Kapitalgesellschaften werden lediglich mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz
    von 15 % besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Auch unter Hinzurechnung der Gewerbesteuer bleibt die
    durchschnittliche Steuerbelastung für im Unternehmen belassene Gewinne bei Kapitalgesellschaften unter 40 %

    Gruß
    hape

  • pennywise
    Benutzer
    Beiträge
    47
    • 14. Oktober 2011 um 12:54
    • #3

    Mensch Hape,

    Das ist doch schon einmal ein Ansatz auf dem ich aufbauen kann... Vielen Dank für deine Unterstützung.
    Dir ein schönes Wochenende.

    Viele Grüße
    Pennywise

  1. admin Lv. 1 60 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™