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antizipative Rechnungsabgrenzung

  • vonic
  • 22. November 2009 um 11:52
  • Erledigt
  • vonic
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 22. November 2009 um 11:52
    • #1

    Hallo,

    ich habe folgende Aufgabe:

    Am 03.12. wurden Fruchtsäfte an eine Biosupermarktkette geliefert. Der Rechnungsbetrag beläft sich auf 35.000 €. Das Zahlungsziel beträgt 60 Tage.

    Mit welchem Wert wird die XY GmbH die Forderungen in der Bilanz aufführen?


    Stand ist wie folgt: Es handelt sich um eine antizipative Rechnungsabgrenzung und folglich um eine sonst. Forderung.

    Allerdings finde ich in meinen Unterlagen ausschließlich Beispiele zu Mieterträge o.ä. und ich stehe deshalb etwas auf dem Schlauch.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 22. November 2009 um 20:01
    • #2

    Grundsätzlich sind alle Aktiva nach dem Niederstwertprinzip in die Bilanz zu nehmen (was den Wert betrifft). Da es sich um eine Lieferung unserer Firma handelt, gehe ich davon aus, dass auch eine Rechnung gestellt wurde, und dann würde ich einfach Forderungen an UE u. USt buchen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 22. November 2009 um 20:06
    • #3

    Wieso ist das eine sonstige Forderung? Aus Sicht des Lieferanten ist dies eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 35.000 €. Aus Sicht der Supermarktkette ist es eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen.
    ARAP heißt doch vereinfacht gesagt: heute für etwas bezahlen, was man erst später erhält. Und PRAP heißt: heute eine Bezahlung erhalten für etwas, was man erst später leisten muss. Das heißt also erst die Bezahlung, dann die Leistung. Beides trifft im vorliegenden Fall nicht zu, denn der Sachverhalt ist genau umgekehrt. Die Lieferung hat statt gefunden, nur die Bezahlung steht aus.

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