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Auseinandersetzungsbilianz

  • Bianca2004
  • 1. November 2004 um 15:34
  • Erledigt
  • Bianca2004
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 1. November 2004 um 15:34
    • #1

    Der Gesellschafter Guth tritt aus der Schmitt OHG aus.
    Die letzte Bilanz sieht folgendermaßen aus:

    Anlagevermögen 50.000
    Umlaufvermögen 30.000

    Kapital Schmitt 40.000
    Kapital Guth 15.000
    Bilanzverlust - 5.000
    Schulden 30.000

    Unterlassene Abschreibungen 5.000 ( vergangenes Jahr)
    Der Bilanzverlust ist im Verhältnis 1:1 und die Abschreibungen anteilmäßig aufzuteilen.

    Fragestellung:
    Errechnung der Abfindung für Guth anhand der Auseinandersetzungsbilanz.

    Danke für die Hilfe

  • Dörthe
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 9. Juni 2005 um 16:04
    • #2

    Hallo Bianca,
    Deine Frage ist ja schon etwas her und nun meine Frage, hast Du jemals ein Lösung dafür bekommen? ich muss nämlich nun die gleiche Aufgabe lösen im Rahmen eines Fernstudiums zur Buchhalterin und habe keinen Schimmer, da das Lehrbuch leider auch alles andere als aussagekräftig ist.
    Kannst Du mir helfen? Wäre Die unendlich dankbar
    Dörthe

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 10. Juni 2005 um 13:04
    • #3

    Würde behaupten, dass Guth die Hälfte vom Bilanzverlust und von der nicht getätigten Abschreibung angerechnet werden(entspricht der gesetzlichen Regelung, die durch vertragliche Andersregelung jedoch aufgehoben werden würde); d.h. 50% von 10.000,00 €, was 5.000,00 € entspricht, damit beträgt sein Anteil 10.000,00 €.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Kati-Florentina
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    33
    • 19. August 2007 um 14:14
    • #4

    Hallo,
    also, ich glaube die 10.000 € sind falsch.

    Ich denke: Guth wird die Hälfte vom Bilanzverlust und anteilmäßig die nicht getätigte Abschreibung angerechnet.

    Bei Schmitt habe ich einen Anteil von 72,73 % errechnet und bei Guth einen Anteil von 27,27 %.

    Die Hälfte vom Bilanzverlust sind 2.500 € und anteilmäßig die Abschreibung sind noch mal 1.350 €. Das sind zusammen 3.850 €, die Guth erhalten würde.

    Aber, wie stelle ich jetzt die Auseinandersetzungsbilanz auf??? Wenn sich die Passiva um 3.850 € verringert, wie bekomme ich das aber auf die Aktiva hinzu? Wer kann mir hier einen kleinen Anstoß geben???


    Kann mir jemand noch ein bisschen weiterhelfen?


    Gruß Kati

  • silvio.heigwer
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    52
    • 21. August 2007 um 08:02
    • #5

    Hallo Kati-Florentina,

    zu Deiner Frage:

    Zitat von Kati-Florentina

    Aber, wie stelle ich jetzt die Auseinandersetzungsbilanz auf??? Wenn sich die Passiva um 3.850 € verringert, wie bekomme ich das aber auf die Aktiva hinzu? Wer kann mir hier einen kleinen Anstoß geben???

    Also entweder hab ich irgendwo 'nen Denkfehler, oder es ist wirklich relativ einfach!? ... Zuersteinmal verringert sich ja die Passivaseite nicht um 3850,00 sondern um 5000,00. ... Da es sich hierbei um Abschreibungen handelt, musst Du die (wenn in der aufgabe nicht noch mal separat angegeben) vom Anlagevermögen abziehen, da Du ja idR vom AV abschreibst. D.h. in Deiner neuen Bilanz weißt Du AV in Höhe von 45.000,00 aus.

    Bei den Beträgen hab ich kleine Abweichungen. Das liegt aber einfach daran, dass Du bereits die Prozentzahlen gerundet hast. Wenn Du nicht rundest, kommst Du auf folgende Werte:


    Allerdings beschäftigt mich gerade die Frage, ob die Verteilung der Abschreibung VOR oder NACH der Verrechnung des Bilanzverlustes zu erfolgen hat. Wenn sie erst danach vorgenommen wird, hast Du ja nochmal andere Ausgangswerte (beim Kapital). ... Wenn Du es "vor" der Verrechnung des Bilanzverlustes machst, hast Du ja im Grunde genommen, lediglich eine Korrektur der Vorjahres-GUV, ... und damit eigentlich einen entstehenden Bilanzverlust von 10.000,00 ... stellt sich die Frage, warum dieser dann nicht einfach 1:1 vereinteilt würde. ... Auf der anderen Seite, also wenn Du "nachträglich" korrigierst, könnte man ja davon ausgehen, dass die Verteilung der unterlassenen AfA auf der Basis der Kapitalanteile zum 1.1. dieses Jahres erfolgt. Da ja der Bilanzverlust zum 31.12. ermittelt war, müßten sich ja für das Kaiptal jeweils folgende Werte ergeben:


    ... Vielleicht könnte dazu nochmal jemand Stellung nehmen, der die Aufgaben bereits abgegeben und bewertet bekommen hat.

    MfG
    Silvio

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