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Buchung Privatkonten

  • WSH
  • 1. Juni 2009 um 13:54
  • Erledigt
  • WSH
    Benutzer
    Beiträge
    19
    • 1. Juni 2009 um 13:54
    • #1

    Hallo, mal wieder eine Frage zu folgender Buchung, benötige Hilfe:

    Gesellschafter A überweist von seinem privaten Bankkonto:
    - Einkommenssteuer i.H.v. 10.979 €
    - die USt für Dez. 06 von 3.940 €
    - die ges. VLL ggü. der AOK 5.081 €.
    --------------------------------------
    Insgesamt 20.000 €.

    Wie lautet hierzu die Buchung??? :confused:

    Besten Dank schonmal.

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 1. Juni 2009 um 17:05
    • #2

    Die Einkommensteuer ist seine Privatsache und hat daher mit der betrieblichen Buchhaltung nichts zu tun. Die anderen beiden Überweisungen stellen Privateinlagen dar, da er aus seinem Privatvermögen Verbindlichkeiten des Unternehmens getilgt hat.
    Per Umsatzsteuer 3.940 €
    VLL ggü. AOK 5.081 €
    an Privatkonto 9.021 €
    VG,
    Luckygirl

  • WSH
    Benutzer
    Beiträge
    19
    • 1. Juni 2009 um 17:09
    • #3

    Super vielen Dank, so hab ich es nach Std.langem Rätseln jetzt auch zusammengebracht und stimme mit dir überein.
    Hast du auch über die SGD das Studium gemacht?

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 1. Juni 2009 um 17:20
    • #4

    Nee, hab vor einiger Zeit bei ILS den geprüften Bilanzbuchhalter gemacht.

  • Kajol
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 8. Juni 2009 um 12:58
    • #5

    Per Umsatzsteuer 3.940 €
    VLL ggü. AOK 5.081 €
    an Privatkonto 9.021 €

    Dem BS stimme ich an sich zu, aber statt dem Konto 'Umsatzsteuer' sollte doch das Konto 'So. Verb. gg. Finanzbehörden' mit 3.940€ ausgeglichen werden, da dieses auch in d. Eröffnungsbilanz mit d. Betrag zu Buche steht???

    Viele Grüße

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 8. Juni 2009 um 13:03
    • #6

    Da ich keine Eröffnungsbilanz vorliegen hatte hab ich gesagt: gegen USt. Geht natürlich auch gegen Verb. gg. Finanzbehörden. Wobei in der betrielbichen Praxis (bei mir zumindest in all den Jahren) so ein Konto eigentlich nicht existiert hat. Da gabs nur die Konten USt und Verb. aus Lohnsteuer.

  • Kajol
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 8. Juni 2009 um 13:09
    • #7

    Das habe ich mir gedacht, war auch nicht so gemeint. War mehr für mich zum nachvollziehen. Nochmal: Wenn in d. Eröffnungsbilanz auf d. angegebenen Kto. '483 So. Verb. gg. Finanzbehörden' 3.940,- € steht und Gesellschafter A die UST. v. 3.940 € überweist, dann sollte im BS auch das Kto. 483 stehen, damit es ausgeglichen ist??

    Dass es in der Praxis anders aussieht, hab ich auch schon festgestellt. Leider haben wir es hier wohl mit Theoretikern der SGD zu tun... :)

    VG

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 8. Juni 2009 um 13:33
    • #8

    Ich würde mal sagen: ja. Aber das kommt auch darauf an, wies im Heft gemacht wurde. Wie gesagt: Theorie und Praxis sind verschiedene Paar Schuhe :)

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 30. November 2009 um 11:20
    • #9

    In der Aufgabe heißt es doch, es wird vom Privatkonto überwiesen. Dies entspricht für die Firma doch einer PRIVATEINLAGE, für mich heißt die Firmenbuchung somit:
    UST u. Verb. SV an Privateinlage (Est wird nicht berücksichtigt).
    Was meint ihr zu diesem Vorschlag?
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 30. November 2009 um 12:08
    • #10

    Ich stimme Dörte zu. Wenn private Verbindlichkeiten wie die ESt sowieso schon vom Privatkonto bezahlt werden braucht auch diesbezüglich keine Buchung im Betrieb zu erfolgen. (Das angeführte Zitat bezieht sich lediglich darauf, wenn diese Steuern vom Geschäftskonto bezahlt werden.)
    Durch die Bezahlung der betrieblichen Verbindlichkeiten vom Privatbankkonto wird das Privatkonto in der Buchhaltung nicht weniger sondern mehr (Privateinlagen sind wie Kapital, und stehen daher im Haben).
    LG, Luckygirl

  • Kajol
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 30. November 2009 um 13:39
    • #11

    Hallo,

    habe die Arbeit mittlerweile erfolgreich abgeschlossen: der BS muss lauten

    483 So. Verb. gg. Finanzbehörden3.940 € 484 Verb. gg. SV-trägern5.081 €an3001 Privatkonto A9.021 €

    Kto. 483 steht mit 3.940 € in d. Eröffnungsbilanz, genauso Kto. 484 und müssen hier ausgeglichen werden.

    Wichtig für diese Aufgabe ist zu wissen (für alle die, die die komplette Aufgabenstellung nicht vor sich liegen haben, was in der Eröffnungsbilanz steht).

    VG
    kajol

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