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staatlich anerkannter Abschluss oder nicht

  • Donald
  • 17. September 2008 um 18:10
  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 17. September 2008 um 18:10
    • #1

    Egal, ob Jurist gegen LL.B., Betriebswirt (staatl. gepr.) gegen BW IHK/VWA, Rechtsfachwirt gegen Rechtswirt, in jedem dieser Bereiche reiben sich einzelne an den rechtlichen Gegebenheiten.

    Gehen die Argumente schließlich aus, wird schnell der Beschriebene (das ist natürlich der Anbieter) mit zwielichtigen Machenschaften in Verbindug gebracht. Nicht selten werden in hitzigen Diskusionen die Persönlichkeitsrechte der Anbieter verletzt.

    Ich beobachte seit einiger Zeit die oftmals beschämenden Diskussionen zwischen Rechtsfachwirten und Rechtswirten über die Zulassung der jeweiligen Weiterbildungen und finde es traurig dass dies oft auf einen solch niedrigem Niveau passiert. Beide Weiterbildungen (und es gibt ja noch einige mehr z.B. den Hochschulökonom Fachrichtung Wirtschaftsrecht, Rechtsökonom VWA ...) haben ihre Berechtigung und können eine hervorragende Grundlage für das Arbeitsleben, oder ein späteres Studium sein.

    Die verschiedenen Abschlussformen werden uns alle (als Arbeitnehmer) zeitlich überdauern.

    Das Denken in kleinkarierten Kategorien ist vielleicht in der Beamtenschaft hilfreich, sicherlich aber nicht in der Wirtschaft. Die Möglichkeiten der Teilnehmer betreuter Foren wie Study-Board sind weitgehend, und können durchaus auch dazu verwendet werden, Netzwerke zu erstellen. Verbindungen, in denen jeder vom anderen profitieren kann.

  1. Tutor Lv. 5 3.344 XP
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