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Wichtige Frage(obligatorischen Lehrbetrieb)!

  • Merlin
  • 8. August 2008 um 04:19
  • Merlin
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 8. August 2008 um 04:19
    • #1

    Hallo.

    Ich habe gerade mein Zulassungsbescheid von Hamburg für BWL bekommen aber meine Freude war leider sehr kurz, da ich ein Satz überhaupt nicht verstanden habe, welche sehr wichtig erscheint.

    Hier:

    Bitte beachten Sie zudem, dass die Zulassung nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass Sie am obligatorischen Lehrbetrieb Ihres gewählten Studiengangs teilnehmen (§ 24 Nr. 2 UniZS).


    Ich habe vorher darüber, obwohl ich alles zu Bewerbungen und Zulassungen durchgelesen habe, noch nichts gehört. Was ist damit gemeint? Was muss ich da machen? Hoffentlich können Sie mir helfen.

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