Hallo.
Ich habe gerade mein Zulassungsbescheid von Hamburg für BWL bekommen aber meine Freude war leider sehr kurz, da ich ein Satz überhaupt nicht verstanden habe, welche sehr wichtig erscheint.
Hier:
Bitte beachten Sie zudem, dass die Zulassung nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass Sie am obligatorischen Lehrbetrieb Ihres gewählten Studiengangs teilnehmen (§ 24 Nr. 2 UniZS).
Ich habe vorher darüber, obwohl ich alles zu Bewerbungen und Zulassungen durchgelesen habe, noch nichts gehört. Was ist damit gemeint? Was muss ich da machen? Hoffentlich können Sie mir helfen.
Wichtige Frage(obligatorischen Lehrbetrieb)!
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