hallo ihr.
könnt ihr mir bei ein paar fragen helfen? hab schon einiges gelöst aber bei diesen komm ich einfach nicht weiter ![]()
6.
Entscheiden sie, ob die folgenden versicherungsbeiträge zu den sonstigen vorsorgeaufwendungen i.s.d.§ 10 abs. NR 3 estg gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind.
a.) KFZ haftpflichtversicherung 300€
b.) kfz teilkasko versicherung 250€
c.) rechtsschutzversicherung 100€
d.) freiwillige krankenversicherung 1.000€
e.) hausratsversicherung 100€
f.) arbeitslosenversicherung 700€
g.) pflegeversicherung 500€
7.
der ledige angestellte a war im kalenderjahr 2006 rentenversicherungspflichtiger arbeitnehmer und bezog einen arbeitslohn von 20.000 € wie hoch ist die vorsorgepauschale des angestellten a nach § 10 estg für das Kalenderjahr 2006?
10.
der verheiratete angestellte a hat im kalenderjahr 2006 einen arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen rentenversicherung i.h.v. 12.000€ entrichtet. dazu hat er einen steuerfreien arbeitgeberanteil in derselben höhe bekommen. seine ehefrau war nicht berufstätig.ermitteln sie bitte die abzugsfähigen sonderausgaben nach der höchstbetragsberechnung i.s.§10 abs 3 estg.
11.
der steuerpflichtige a ,ledig hat im kalenderjahr 2006 einer politischen partei einen beitrag i.h.v. 120€ geleistet.in welcher höhe und form wirkt sich dieser parteibetrag bei der einkommensteuerveranlagung aus?
Stw01N
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Kathy1234 -
23. Mai 2008 um 22:00 -
Erledigt
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Hast Du`s schon rausgefunden? Ansonsten, welche Lösungsansätze bringst Du?
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aufgabe 7
[FONT=Times New Roman, serif]1. Teilbetrag: 11% von 20.000 € = 2.200 € aber höchstens 1.500 €[/FONT] [FONT=Times New Roman, serif]
2. Teilbetrag: 19,5 % von 20.000 € = 3.900 €[/FONT]-
[FONT=Times New Roman, serif] davon 50 % = 1.950 €[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] davon 2006: 24 % = 468€[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] ----------[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] Vorsorgepauschale gesamt: 1.968 €[/FONT]
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[FONT=Times New Roman, serif]10.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Arbeitnehmeranteil 12.000,00 € + steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 € = 24.000,00 €
Höchstbetrag bei zusammenveranlagten Ehegatten: 40.000,00 €
62% von 24.000.00 € 14.880,00 €[/FONT]
- [FONT=Times New Roman, serif]steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 €[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif] ---------------
abzugsfähige Sonderausgaben 2.880,00 €[/FONT]
- [FONT=Times New Roman, serif]steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 €[/FONT]