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Zweitwohnung am Studienort

  • führt
  • 25. September 2007 um 17:44
  • führt
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 25. September 2007 um 17:44
    • #1

    Moin,
    ich habe hier eine Frage vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
    Also ich wollte heute hier an meinem Studienort den Zweitwohnsitz anmelden.
    Die nicht so nette Dame vom Amt, sagte mir, dass das nicht möglich sei, da mein Studienort mein Erstwohnsitz ist.
    Ich möchte aber meinen Erstwohnsitz an meinem Heimatort behalten, da ich dort einige Vorteile, die bares Geld wert sind.
    Ich muss aber zu mindest meinen Zweitwohnsitz an meinem Studienort anmelden.

    Kann mir jemand sagen wie ich mich dem Amt gegenüber dem Amt verhalten soll?
    Vielleicht kann mir ja auch jemand einen Paragraphen nennen mit dem ich, das Amt schachmatt setzen kann.:D

  • Daemon
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    178
    • 25. September 2007 um 20:11
    • #2

    Das habe ich ja noch nie gehört.
    In meinem Studiengang waren auch einige, die nur zum Studium bei den Eltern ausgezogen sind und auch am Studienort nur einen Zweitwohnsitz angemeldet haben.
    Ich möchte mich da jetzt auch nicht mit gefährlichem Halbwissen in die Nesseln setzen (und weiß nicht, ob das in manchen Gemeinden anders geregelt ist), aber meiner Meinung nach hat die nette Dame vom Amt da unrecht.
    Im Zweifel nochmal bei einem anderen Sachbearbeiter versuchen, oder warten bis jemand einen handfesten Rat hat ;)

    Gruß,
    Nick

    Fighting for peace is like screwing for virginity

  • Trischa
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.162
    • 25. September 2007 um 20:35
    • #3

    Also das wär mir auch völlig neu. So wie ich das kenne, kann man selber entscheiden, wo der Erstwohnsitz ist. Gerade für das Studium ist der Studienort eh der Zweitwohnsitz bei den meisten Studenten. (Ich hätte das damals auch gemacht, jedoch gabs die Zweitwohnsitzsteuer und da hab ich mich komplett umgemeldet.) Kann sein, dass es vom Gesetz her abhängig ist von der Aufenthaltsdauer über das Jahr gerechnet, aber man ist ja zu Ausbildungszwecken in der Stadt. Ich bin auch der Meinung, dass die nette Dame vom Amt Unrecht hat. Lieber noch mal nachhaken. Könnte mir vorstellen, dass die sowas gern bei unwissenden Studenten abziehen, damit die sich komplett ummelden und der Studienort auch Hauptwohnsitz ist, schließlich hat eine Stadt umheimlich Vorteile, vorallem steuerlicherseits, wenn die Einwohnerzahl steigt.

    There are two things to aim at in life:


    first, to get what you want; and after that, to enjoy it.


    Only the wisest of mankind achieve the second.

    Dort wo Bayern ist, da ist oben!

    In Memory an Mehmet Scholl:


    "Die schönsten Tore sind diejenigen, bei denen der Ball schön flach oben rein geht."


    Vielen Dank für 15 Jahre schicken Fussball und geilen Humor!

  • hoschi63
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 22. September 2010 um 19:02
    • #4

    Auch wenn der Post schon etwas Älter ist, denke ich das diese Info nüzlich für viele ist die vom Begrüßungsgeld noch nichts gehört haben. Viele Städte verzichten aktuell auf die Zweitwohnsitz abgabe und zahlen sogar ein Begrüßungsgeld. Ich finde diese Informationen echt gut. Habe schon mit mehreren Bekannten gesprochen und fast alle haben dieses Geld nicht in Anspruch genommen. Eigentlich schade im Anbetracht der Studiengebühren etc.. Noch zu dem Post, jeder kann in Deutschland frei wählen wo er seinen Haupt und wo seinen Nebenwohnsitz hat. Einzige Regel ist die jeweilge Verweildauer an den Wohnsitzen. Diese soll bestimmen wo ein Haupt- und wo ein Nebenwohnsitz ist.

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