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Einsendeaufgabe STW01N

  • Tina3010
  • 8. August 2007 um 10:25
  • Erledigt
  • Tina3010
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 8. August 2007 um 10:25
    • #1

    Hallo ihr Lieben,

    bin neu bei Study-board und hänge bei zwei Übungsaufgaben aus o.g. Heft. Frage 5 und 6 gehen nicht in meinen Kopf rein. Wer also eine kleine Hilfe für mich parat hat, würde mich sehr feuen. Steuern sind nicht mein Ding...

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • dirk_kathrin
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 11. September 2007 um 17:12
    • #2

    Hallo Tina,
    hast Du schon Hilfe bekommen? Bei mir fehlt eigentlich nur noch Aufg. 10. Hab da wohl ein kleines bis mittleres Brett vorm Kopf, dabei müsste die Antwort doch ähnlich zu ermitteln sein wie Aufg.7!?

    Mit fröhlichem Gruß aus Hameln....
    Dirk:confused:

    :thumsup:

  • annika1983
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 16. Oktober 2007 um 11:30
    • #3

    Hallo,

    kann mir jemand bei Aufgabe 10 und 11 helfen.

    10. Der verheiratet Angestellte A hat im Kalenderjahr 2006 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung i.H.v. 12.000€ entrichtet. Dazu hat er einen steuerfreien Arbeitgeberanteil in derselben Höhe bekommen. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach der Höchstbetragsberechnung i.S.§10 Abs. 3 EStG.

    11. Der Steuerpflichtige A, ledig, hat im Kalenderjahr 2006 einer politischen Partei einen Beitrag i.H. v. 120€ geleistet. In welcher Höhe und Form wirkt sich dieser Parteibeitrag bei der Einkommensteuerveranlagung aus?

    Ich wäre euch für eure Hilfe echt dankbar. Dieses Heft bringt mich noch zum verzweifeln.

    :nein:

  • Aniax
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 18. März 2009 um 22:29
    • #4

    Hallo, kann mir jemand bei der Aufgabe 3, 7, 8 u 9 helfen.

    ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 19. März 2009 um 17:43
    • #5

    Wo genau liegt denn Dein Problem?

  • Aniax
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 19. März 2009 um 21:37
    • #6

    Hallo, ich bin nicht sicher, ob ich 20% linear und 30% degressiv abschreiben soll (Aufgabe 3).

    Grüßle

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 19. März 2009 um 21:43
    • #7

    Also wenn Du das gleiche Heft

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 19. März 2009 um 21:46
    • #8

    Sorry, abgestürzt. Nochmal: Wenn Du das gleiche Heft wie ich hast (Anschaffung des PKW 01.01.06) dann stimmt Deine Antwort: 20 % linear und 30 % degressiv.
    Alles klaro?

  • Aniax
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 20. März 2009 um 21:58
    • #9

    Hallo, danke für deine Hilfe:)
    Könntest du mir noch bei der Aufgabe 9 helfen, diese Aufgabe bringt mich noch zum verzweifeln.

    Der verheiratete Beamte B aus Wiesbaden hat im Jahr 2006 einen Bruttoarbeislohn von 50.0000.........................
    Stellen Sie die Hochstbetragsberechnung dar. Wie hoch sind die abzugsfähigen Sonderausgaben?

    ich kann die Aufgabe nicht lösen!!!!???

    Grüßle

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 21. März 2009 um 15:17
    • #10

    Höchstbetragsrechnung für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 (3) EStG:
    Höchstbetrag x 2 (verheiratet) = 40.000,00
    Kürzung um 19,5 % von 50.000,00 = ./. 9.750,00
    gekürzter Höchstbetrag: = 30.250,00 (40.000 ./. 9.750)
    Tatsächliche Vorsorgeaufwendungen sind niedriger als gekürzter Höchstbetrag. Von ihnen sind für 2006 62 % anzuwenden. 16.000 x 62 % = 9.920 abzugsfähige Sonderausgaben.
    Grüße zurück.

  • banelka
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 24. März 2009 um 16:49
    • #11

    Hallo zusammen,

    dieses Thema liegt mir absolut nicht und ich benötige mal eure Hilfe zu folgenden Aufgaben:

    Aufgabe 6:
    Entscheiden Sie, ob die folgenden Versicherungsbeiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EstG gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind:
    a) KFZ-Haftpflichtversicherung 300,00 euro
    b) KFZ-Teilkasko-Versicherung 250,00 euro
    c) Rechtsschutzversicherung 100,00 euro
    d) freiwilligen Krankenversicherung 1000,00 euro
    e) Hausratversicherung 100,00 euro
    f) Arbeitslosenversicherung 700,00 euro
    g) Pflegeversicherung 500,00 euro


    Aufgabe 10:
    Der verheiratete Angestellte A hat im Kalendarjahr 2006 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung i.H.v. 12000,00 euro entrichtet. Dazu hat er einen steuerfreien Arbeitgeberanteil in derselben Höhe bekommen. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach der Höchsbetragsrechnung i.S § 10 Abs. 3 EstG?


    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!!

  • Aniax
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 24. März 2009 um 16:55
    • #12

    Hallo, danke für die Hilfe :) wie weit bist du mit deinem Studium??

    Grüßle

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 24. März 2009 um 17:40
    • #13

    Hab so ca. 1/2 Jahr hinter mir. Welches Studium machst Du und bei welchem Anbieter? Ich versuch mich am Steuerberater bei der ILS.
    Grüße zurück.

  • banelka
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 25. März 2009 um 08:27
    • #14

    hallo,

    kann keiner was zu den Aufgaben 6 und 10 sagen???

    Danke

  • Maria31
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 25. März 2009 um 18:59
    • #15

    Hallo,
    also ich habe bei Aufgabe 10 folgendes:
    Arbeitnehmeranteil 12.000,00 € + steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 € = 24.000,00 €
    Höchstbetrag bei zusammenveranlagten Ehegatten: 40.000,00 €
    Zu berücksichtigen sind also 24.000.00 €
    hiervon sind 62% anzusetzen = 14.880,00 €
    abzgl. steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 €
    abzugsfähige Sonderausgaben = 2.880,00 €

    Ob das richtig ist, weiß ich nicht. Habe mir einfach das Beispiel aus dem Heft zur Hilfe genommen.

  • Christina87
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 18. Oktober 2009 um 21:59
    • #16

      3. lineare Afa degressive Afa


    Anschaffungskosten: 30.000 € 30.000 €
    Âfa 2006 6.000 € 9.000 €
    ----------- -----------
    Buchwert am 24.000 € 21.000 €
    31.12.2006
    Afa 2007 6.000 € 6.300 €
    ----------- -----------
    Buchwert am
    31.12.2007 18.000 € 14.700 €
    Afa 2008 6.000 € 4.410 €
    ---------- -----------
    Buchwert am 12.000 € 10.290 €
    31.12.2008
    Afa 2009 6.000 € 3.087 €
    ---------- -----------
    Buchwert am 6.000 € 7.203 €
    31.12.2009
    Afa 2010 5.999 € 7.201 €
    --------- ------------
    Buchwert am 1 € 1€
    31.12.2010

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