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SGD Steuerrecht STW02 Aufg2. Einsendearbeit

  • li78752
  • 5. April 2007 um 09:33
  • Erledigt
  • li78752
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 5. April 2007 um 09:33
    • #1

    Hallo zusammen !
    bin total fertig! Steuerrecht ist nicht mein Ding..
    Kann mir jemand bei der Lösung von Einsendeaufgaben Steuerrecht STW02 helfen?
    Die Aufgabe 2 mit den Umsatzsteuern verstehe ich nicht....

    Bin für jeden Tip oder jede Hilfe dankbar!


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hey Gast!
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    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Schneekoenigin
    Benutzer
    Beiträge
    30
    • 5. April 2007 um 10:53
    • #2

    Ich helf ja wirklich gern, aber das ist jetzt dein dritter Thread zu diesem Thema und du scheinst meinen Rat hier im Forum zu suchen nicht berücksichtigt zu haben.

    Hast du gar keinen Ansatz?

    Schreib doch für die Anderen nochmal die Aufgabenstellung dazu. Aber na gut:

    Also bei A müsste es ja klar sein, 16 % Steuer im Juni anzumelden und abzuführen, bei B Vorsteuer im Juli + Umsatzsteuer im August. Bei C ermittle die Zahllast aus abzuführender Umsatzsteuer und Vorsteuer und D kann im Septemeber Vorsteuer abziehen. E muss die Umsatzsteuer im Februar abführen.

    Jetzt müsstest du eigentlich nur noch rechnen.. :confused:

  • li78752
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 5. April 2007 um 12:56
    • #3

    Super !
    Jetzt habe ich mal Stoff zum Nachdenken und ne Richtung !! ;0))

    Gruß

  • Pipp
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 3. Dezember 2007 um 15:30
    • #4

    Hallo Leute! :D

    Ich bin im Moment auch bei Aufgabe 2 im Heft STW02 und komme trotz des Lösungsansatztes nicht weiter.
    Die abzuführenden Umsatzsteuer für Unternehmer A kann ich ohne Probleme nachvollziehen. Doch bei B komme ich nicht weiter!
    Ich verstehe nicht, warum B die Vorsteuer im Juli und die USt im August zahlen muss. Sollte es nicht eher sein, dass B von seinen USt im August die Vorsteuer vom Juli abziehen kann? Immerhin musste A doch schon USt zahlen. Diese müssen dann doch abgezogen werden. Wenn das nicht so ist, warum dürfen dann Unternehmer C und D von ihren USt die Vorsteuer abziehen?
    Ich komme leider auch mit den ganzen Zeitangaben durcheinander. Im Heft war das Schema irgendwie einfacher zu verstehen! :mad:

    Gruß Pipp

  • Olaf64
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    30
    • 3. Dezember 2007 um 22:28
    • #5

    Seh dir mal die gesetzlich vorgeschriebenen Meldezeiten an
    z.B. Lieferung gleich Meldepflicht, Rechnungsdatum ist das eine die erfolgte Zahlung ist nach Steuerrecht wieder ne ganz andere "Nummer"

    Gruß

  • Pipp
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 5. Dezember 2007 um 15:54
    • #6

    OK alles klar. Werde mich da nochmal hinsetzen und mir das anschauen. Schon mal danke für den Tipp! :)

    lg Pipp

  • Olaf64
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    30
    • 5. Dezember 2007 um 16:34
    • #7

    Kannst ja mit dem abschicken deiner Aufgabe noch warten, ich müsste meine bald zurück bekommen dann ist es amtlich was richtig ist.
    Gegenfrage kannst du mir bei der Aufgabe FIN 2 -- 5 B Fremdfinanzierung weiterhelfen?

  • sternschnuppi05
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 9. April 2008 um 18:43
    • #8

    Hallo =)

    ich hänge jetzt auch an dieser Aufgabe 2 fest. Ich komme irgendwie nicht mit den Nettoverkaufspreisen klar. Hat B zwei Nettoverkaufspreise? Einmal von A und einmal von B selber??? Habe bei A 5.000 € Nettoverkaufspreis. Hersteller B bekommt das Holz für diese 5.000€und verkauft eine Küche 10.000 €. Hat er also zwei Nettoverkaufspreise? Ich versteh das einfach gar nicht =( *kopfschüttel* Kann mir irgendjemand helfen und mir das erklären?

    Viele Grüße von der verzweifelten
    Linn

  • andrea2006
    Anfänger
    Beiträge
    22
    • 22. Juni 2008 um 00:17
    • #9

    Hallo, liebe Leidensgenossen.

    Habe einen absoluten Hänger beim Heft STW02 und da mit der Aufgabe 4 :confused:

    Hier mal die Aufgabe:
    a)

    Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
    Die GmbH erzielte im KJ. 2006 einen Bilanzgewinn in Höhe von 100.000 Euro.
    Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher in der Bilanz erfolgswirksam ausgewirkt:

    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2006 eine
    steuerfreie Investitionszulage von 40.000 Euro.

    Die GmbH hat für das KJ. 2006 10.000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
    geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
    von 20000 gebildet.

    Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten vergütung von 100.000€ sind nur 80.000€ angemessen. Karl Asterix hat eine Gebäude an die GmbH vermietet. Die GmbH zahlt hierfür 50.000€, ortsüblich wären 40.000€

    Wie hoch ist die für das KJ. 2006 festzusetzende Körperschaftssteuer?
    Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

    b)

    Im KJ. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    Karl Asterix in Höhe von 80.000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende Einkommensteuer?

    Unterestellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch zinseinnahmen aus Festgeldeinlagen in Höche von 10.000€ bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Der Solidaritätszuschlag ist außer Acht zu lassen.

    Für jede Hilfe bin ich Dankbar

  • klucha2003
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 10. Oktober 2008 um 16:38
    • #10

    Hallo.Habe Problem mit Aufgabe 3.Hat jemand einen Vorschlag?

  • Leila60
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 15. März 2009 um 12:19
    • #11

    Hallo alle miteinander,
    auch ich bin unter die Fernstudenten gegangen und benötige Hilfe bei STW02 Aufgabe 1e) SGD
    "Da das Geschäft boomt, mußte Tüchtig den Betrieb vergrößern. Ihm gelang es, von einem anderen Gewerbetreibenden einen Teilbereich zu pachten. Er zahlte im Kj. 2006 für das Grundstück 50.000€ Pacht und 140.000€ für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens." Muß bei der Gewerbesteuer die 140.00€ dazu gerechnet werden oder kürzen?

  • jessica33
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 16. März 2009 um 22:29
    • #12

    Ich brauche dringen die lösung für stw02!!und rek02. Wer kann mir helfen???

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 17. März 2009 um 12:43
    • #13

    Hallo Leila60.
    Die Pachzahlung von 140.000 müssen zur Hälfte bei der Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet werden, da sie den Betrag von 125.000 € übersteigen (§ 8 Nr. 7 S. 2 GewStG). Also Hinzurechnung: 70.000 €.
    Was studierst Du denn?
    Gruß, Luckygirl

  • Leila60
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 22. März 2009 um 13:48
    • #14

    Hallo Luckygirl11,
    vielen Dank für deine Antwort. Hat mir sehr geholfen und meine Einsendeaufgabe haben ich nun abgeschickt. Das ich erst heute antworten kann, liegt daran, daß ich im Kurzurlaub war, in Rom. Ich mache derzeit meinen Bilanzbuchhalter bei SGD um im Beruf weiter zu kommen. Wenn du lust hast, können wir auch in E-Mail Kontakt treten, kb_boehme@t-online.de. Alles Gute für Dich Leila60

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