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Einnahmen und Ausgaben

  • BineK06
  • 23. Dezember 2006 um 00:08
  • Erledigt
  • BineK06
    Benutzer
    Beiträge
    55
    • 23. Dezember 2006 um 00:08
    • #1

    Hallo
    ich komm mit folgender Frage nicht klar, kann mir jamand helfen?

    Im Rahmen der Finanzplanung spricht man von Einnahmen und Ausgaben bzw Einzahlungen und Auszahlungen. Grenzen Sie diese Begriffspaare gegeineinander ab, wobei Sie davon ausgehen, daß das Unternahmen A an das Unternehmen B Fertigerzeugnisse im Wert von 100.000 € auf Ziel geliefert hat!
    Bine

  • mariah23
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    12
    • 24. Dezember 2006 um 13:00
    • #2

    Hallo,
    Einnahme bzw. Ausgabe betrifft den Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses von Geldeinheiten.

    (Die Einzahlungen der privaten und der Geschäftskunden bilden die Verbindlichkeiten einer Bank)

    ZAHLUNGSEINGANG: der durch eine Dienstleistung oder die Veräußerung hergestellter Güter durch Barzahlung bzw. unbare Einzahlungen (z.B.Überweisung) erzielt wird.

    Der Auszahlung von einer Partei folgt also die Einnahme bei einer anderen Partei.
    Die Auszahlung ist Voraussetzung für eine Einnahme bei jemand anderen.


    Unternehmen B hat bei A, aufgrund der Lieferung von Fertigerzeugnisse auf Ziel, eine Verbindlichkeit und tätigt somit, wenn er die Überweisung zur Begleichung der Verbindlichkeiten macht, eine Auszahlung worauf bei A die Einnahme (entsprechend dem Zahlungseingang auf seinem Konto) folgt.

    Ich hoffe, ich konnte damit helfen.....

  • derherr
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 5. September 2007 um 15:55
    • #3

    Das ist so nicht ganz richtig...
    Eine Auszahlung der einen Partei ist nicht grundsätzlich zwingend für eine Einnahme der anderen Partei.
    Einnahmen und Einzahlungen können, müssen aber nicht zugleich zutreffen. Gleiches gilt für Ausgaben und Auszahlungen.
    Bei der gestellten Aufgabehandelt es sich um eine Warentransaktion auf Ziel, d.h. bei Partei A erfolgt ein Zugang an Forderungen (und somit der Einnahmen) um 100.000 €, aber keine Einzahlung, da die Forderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden.
    Bei Partei B erfolgt ein Zuwachs an Verbindlichkeiten (=Ausgaben) um den gleichen Betrag, aber keine Auszahlung (erfolgt erst später).

    Grüsse

    P.S. Wenn mal einer ne Idee zu 1.2.c hat ("stellen sie fest, wie die anlageinvestitionen im jahr 2 finanziert wurden!"), bitte melden!;)

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