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Gewährleistungswagnis

  • Sabine-123
  • 13. Februar 2006 um 18:13
  • Erledigt
  • Sabine-123
    Benutzer
    Beiträge
    92
    • 13. Februar 2006 um 18:13
    • #1

    Also gesucht habe ich im Forum, leider nicht wirklich was dazu gefunden.
    Bin in einigen Textbereichen bei mir auf das Wort "Gewährleistungswagnis" gestossen, und vermute dass es grob darum geht Reklamationen miteinzurechnen, sowie bei anderen Wagnisen eben andere "Ausfälle".
    Ist meine Vermutung richtig? oder ist das Wort fachspezifisch anders belegt?
    Dann frage ich mich allerdings, wie man das im allg. berücksichtigen soll, ebenso wie bei ianderen Wagnisen eine Hochrechnung anhand der letzten Jahre vornehmen?
    Welche Daten oder Anhaltspunkte nimmt man da in der Praxis um das zu ermitteln.
    Was nimmt man da bei einer neuen Firma, die also über Zahlen des Vorjahres nicht verfügt?

    Danke im Voraus

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 14. Februar 2006 um 07:50
    • #2

    Dieses Wagnis ist wohl am ehesten in Höhe der durchschnittlichen Gewährleistungen im Verhältnis zum Umsatz der letzten Jahre bei bestehenden Firmen / im Verhältnis der Branche bei Neugründung anzusetzen.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 14. Februar 2006 um 15:52
    • #3
    Zitat

    Original von Doerte
    Dieses Wagnis ist wohl am ehesten in Höhe der durchschnittlichen Gewährleistungen im Verhältnis zum Umsatz der letzten Jahre bei bestehenden Firmen / im Verhältnis der Branche bei Neugründung anzusetzen.

    Gruß Dörte

    Absolute Zustimmung. Außerordentliche Wagnisse musst du natürlich in deiner Rechnung subtrahieren. Ansonsten kenne ich es auch nur so, dass man die Durchschnitte der letzten 3-5 Jahre nimmt und diese in das Verhätlnis der eingetretenen Wagnisverluste gesetzt werden.

    Gruß
    Markus

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