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Freibetrag Ruhegehaltsbesteuerung

  • seet
  • 23. Januar 2006 um 20:28
  • Erledigt
  • seet
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 23. Januar 2006 um 20:28
    • #1

    Hi!
    Hab hier Paar Fragen zu Besteuerung.
    1) In der Aufgabe steht: "Frau M, 65 J. alt, erhält ab 1.10.2004 ein monatliches Ruhegehalt von 2000€. Ein steuerpflichtiger Betrag für 2004 ist zu nennen."
    Ich weiß, gem. §19 II der Freibetrag beträgt 40% pro Jahr.
    Die große Frage: wenn die Frau nur 3 Monate lang das Geld bekommen hatte, rechnet man trotzdem den Freibetrag 40% von 6000 (2000*3) oder muss man das auf die 3 Monate umrechnen (WIE?).

    2) Noch eine Aufgabe. Auch Frau M, 65, bekommt eine Altersrente aus Angestellterversicherung. Die Rente beträgt monatlich 500€, seit 1.07.2004. Ich nehme an, dies ist keine gesetzliche Rente, also gilt §22 (für private Rente), und das muss zu 18% besteuert werden. Sehe ich das richtig?

    3) Die letzte Frage, versprochen ;)
    M bekommt Ruhegehalt ab 1.07.04 in Höhe von 2500€/Monat. 40% Freibetrag, also 6000€, aber das ist mehr als max. 3900€ pro Jahr. Muss man den Freibetrag für 6 Monate (1950=3900*6/12) abziehen? Nach dem Gesetz eigentlich ja, oder? Oder einfach 2400€ (40% von 6000) abziehen?

    Ich wäre euch fü jede Hilfe dankbar!!!
    Viele Grüße

  • Hey Gast!
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  • Poiksen
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 17. Februar 2006 um 19:26
    • #2

    Halli hallo,

    im Allgemeinen ist der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 Nr. 2b Satz 12 EStG zu zwölfteln.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 20. Februar 2006 um 08:26
    • #3

    Ehrlich gesagt hätte ich deine Lösungen eher vertauscht.

    1. Wäre für mich die Altersrente nach §22 gewesen
    2. Wäre für mich der Versorgungsbezug nach §19 (2) gewesen

  • D-Pole
    Benutzer
    Beiträge
    35
    • 25. Februar 2006 um 19:40
    • #4

    Hallo,

    ich glaube die 12tel-Regelung gilt erst ab 2005, oder? Sie wird in der Fassung bis zum 31.12.2004 nicht erwähnt.

    Gruß,
    christian

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