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Kalkulatorische Kosten

  • nicomas1
  • 2. Juli 2005 um 11:06
  • Erledigt
  • nicomas1
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    17
    • 2. Juli 2005 um 11:06
    • #1

    Hallo,
    hab ein Problem mit einigen Fragen zu kalkulatorischen Kosten.
    Wer kann helfen ? :rolleyes:

    1. Zeigen Sie an einem Beispiel auf, dass es auch mit Hilfe von kalkulatorischen kosten nur bedingt möglich ist, den gesamten Werteverzehr eines betriebes exakt zu erfassen.

    2. Nehmen Sie Stellung:
    Sobald ein Anlagegut abgeschrieben ist. sollte man die kalkulatorischen Abschreibungen - zumindest in der bisherigen Höhe - nicht weiterlaufen lassen.Das senkt die Selbstkosten und führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

    3.Ein Industriebetrieb erwarte für das kommende GJ Verkäufe i.H.v. 10 Mio.. Es soll eine kalkulatorische Gewährleistungsverpflichtung als Wagnis erfasst werden. Welche Informationen würden Sie der Geschäftsleitung zur Verfügung stellen, damit diese das Gewährleistungswagnis möglichst realistisch kalkulieren kann?

    Vielen Dank und Gruss

    Nicki

  • Hey Gast!
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    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 8. Juli 2005 um 13:24
    • #2

    1.

    :ha: Kalkulatorische Kosten

    2.

    :ha: kalkulatorische Abschreibung

    3.

    Da die Unternehmung keine vollkommenen Informationen über zukünftige Entwicklungen und Ereignisse besitzt, ist ihre Tätigkeit mit einem Risiko verbunden. Die sich daraus ergebende Verlustgefahr wird in der Kostenrechnung als Wagnis berücksichtigt. Es lassen sich zwei Arten von Wagnissen unterscheiden:

    a) Das allgemeine Unternehmenswagnis, es bezieht sich auf das ganze Unternehmen und entsteht u.a. durch den technischen Fortschritt und makroökonomische Veränderungen der Nachfrage. Dieses allgemeine Unternehmenswagnis wird kalkulatorisch nicht berücksichtigt.

    b) Einzelwagnisse, sie beziehen sich speziell auf einzelne Unternehmensbereiche und Kostenstellen. Sie sind in ihrer Art vorhersehbar und mittels Erfahrungswerten berechenbar. Diese werden als kalkulatorische Kosten angesetzt. Für die Kostenrechnung werden demnach nur unversicherte Einzelwagnisse berücksichtigt, welche sich nach folgenden Arten unterscheiden lassen: Gewährleistungs-, Entwicklungs-, Vertriebs-, Anlagen-, Bestände-, Fertigungs- oder auch Mehrkostenwagnis. Bei der Berechnung von Einzelwagnissen werden Durchschnittswerte verwendet. Dabei wird zumindest auf die Daten aus den letzten drei bis fünf Jahren zurückgegriffen.

    Mathematisch: Durchschnittlicher Wagnisverlust = ( Summe der eingetretenen Wagnisverluste * 100 ) / Summe der Anschaffungskosten

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 9. Juli 2005 um 12:39
    • #3

    zu 1: Weiß nicht genau ob dass bei dir passt, aber wenn die kalkulatorischen Kosten in From von kalkulatorischen Zinsen auf das "gebundene Kapital" also die Aktivposten berechnet werden, können sie naturgemäß nicht alles erfassen da viele Aufwendungen, etwa für selbsterstellte inmaterielle Vermögensgegenstände, nicht aktiviert wreden dürfen.
    Somit wird auf das eingestzte Kapital auch keine kalk. Zinsen berechnet.

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