Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Semantische Suche
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Beruf, Weiterbildung & Fernstudium
  4. Einsendeaufgaben

FOF 02-xx1-n01 Aufgabe 3 und 4

  • yasmin311082
  • 9. April 2016 um 16:24
  • Erledigt
  • yasmin311082
    Anfänger
    Beiträge
    18
    • 9. April 2016 um 16:24
    • #1
    Aufgabe 3:


    Die Metallbau Stahl AG rechnet damit, dass für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 und die Ausfertigungen durch den Steuerberater Aufwendungen in Höhe von 17.850,00 € entstehen werden. Für die Prüfung des Jahresabschlusses durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft werden wie in den vergangenen Jahren 12.090,00 € veranschlagt. Außerdem kostet die Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfahrungsgemäß 3.570,00 €.
    Für die Erstellung des Geschäftsberichts liegt ein Kostenvoranschlag eines Verlages in Höhe von 5.355,00 € vor.
    Alle Beträge sind Bruttowerte, enthalten daher die Umsatzsteuer von 19 %.


    Aufgabe:

    • Prüfen Sie, ob die ungewissen Verbindlichkeiten als Rückstellungen zu erfassen sind.
    • Ermitteln Sie ggf. den Wert, mit dem diese anzusetzen sind.…
    • Erstellen Sie den Buchungssatz.

    Ich bräuchte mal Hilfe :/

  • yasmin311082
    Anfänger
    Beiträge
    18
    • 9. April 2016 um 16:32
    • #2

    Aufgabe 4:
    Bei der Metallbau Stahl AG wurden am 29.12.2009 3 Maschinen und am 03.01.2010 2 Maschinen beschädigt. Wegen fehlender Ersatzteile konnten die -Reparaturen erst zu folgenden Terminen ausgeführt werden:

    Schadenstag Reparatur Kosten
    Maschine A 29.12.09 Feb. 2010 8.000€
    M. B 29.12.09 April 2010 9.500€
    M. C 03.01.10 März 2010 6.000€
    M. D 03.01.10 Juni 2010 9.500€


    Die 5. Maschine wird voraussichtlich erst 2012 instand gesetzt, da sie für die -Produktion zurzeit nicht benötigt wird (geschätzte Kosten 10.500,00 €).

    Ersatzleistungen einer Versicherung werden nicht erwartet.

    Rechnungen für durchgeführte Reparaturen liegen bis zum Tage der Bilanzaufstellung noch nicht vor.


    Aufgabe:

    • Prüfen Sie, ob für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen gebildet werden können.…
    • Prüfen Sie, ob dies für alle Maschinen zutrifft.…
    • Erstellen Sie die erforderlichen Buchungssätze.

    und hier auch -.-' Ich verzweifele noch blackeye dash

  • yasmin311082
    Anfänger
    Beiträge
    18
    • 9. April 2016 um 18:13
    • #3

    ok paar Sachen habe ich raus:

    Aufgabe 4
    a)

    Passivierungspflicht: nach §249 (1) HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgende Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden

    Passivierungswahlrecht: Rückstellungen dürfen außerdem noch gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die nach 3 Monaten, aber noch immer halb des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden §249 (1) Satz 3 HGB
    • Bestimmte Aufwendungen, die dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind §249 (2) HGB. Diese „Aufwandsrückstellungen“ sind z.B. möglich für Großreparaturen, Werbekampagnen, Messen, Betriebsverlegungen u.a.
    • Jedoch sind Rückstellungen Verbindlichkeiten, die den Gewinn mindern!
    • Zu Buchen: Aufwandskonto an Rückstellungen

    Quelle: Industrielles Rechnungswesen IKR (Schmolke/Deitermann), Seite 246-248
    b)

    Alle bis auf „Maschine E“, da diese außerhalb des Geschäftsjahres betrifft! Sehe und lese unten bei Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht.

    Maschine A und C!
    Passivierungspflicht: nach §249 (1) HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgende Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden

    Für die Maschinen B, C
    Passivierungswahlrecht: Rückstellungen dürfen
    außerdem noch gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die nach 3 Monaten, aber noch immer halb des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden §249 (1) Satz 3 HGB

    c)


    Maschine B:
    Buchung der Rückstellung zum 29.12.2009:
    606 Aufwendungen nach dem Reparatur 9.500€ an
    3900 sonstige Rückstellungen 9.500€
    Buchung nach Reparatur im April 2010 des folgenden Jahres:
    606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€ an 44 Verbindlichkeiten 9.500€
    3900 sonstige Rückst. 9.500€ an 606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€
    Maschine D:
    Buchung der Rückstellung zum 03.10.2010:
    606 Aufwendungen nach dem Reparatur 9.500€ an
    3900 sonstige Rückstellungen 9.500€
    Buchung nach Reparatur im Juni 2010 des folgenden Jahres:
    606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€ an 44 Verbindlichkeiten 9.500€
    3900 sonstige Rückst. 9.500€ an 606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€
    Maschine A:
    Buchung der Rückstellung zum 29.12.2009:
    Zu Beginn des Geschäftsjahres wird das Rückstellungskonto eröffnet
    8000 EBK 8.000€ an 390 sonstige Rückst. 8.000€
    Buchung der Rückstellung im Februar 2010:
    3900 sonstige Rückst. 8.000€ an 44 Verbindlickeiten 8.000€
    44 Verbindlickeiten 8.000€ an 606 Aufw.n.d.Rep. 8.000€
    Maschine C:
    Buchung der Rückstellung zum 03.01.2010:
    606 Aufwendungen nach dem Reparatur 6.000€ an
    3900 sonstige Rückstellungen 6.000€
    Buchung der Rückstellung im März 2010:
    3900 sonstige Rückst. 6.000€ an 44 Verbindlickeiten 6.000€
    44 Verbindlichkeiten 6.000€ an 606 Aufw.n.d.Rep. 6.000€


    und was meint ihr, kann man das so lassen?
    [*]
    [*]

  • yasmin311082
    Anfänger
    Beiträge
    18
    • 9. April 2016 um 18:15
    • #4

    Aufgabe 3 a) habe ich folgendes raus:


    Passivierungspflicht: nach §249 (1) HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:

    • Ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. zu erwartende Steuernachzahlungen, Prozesskosten, Garantieverpflichtungen, Pensionsverpflichtungen, Provisionsverbindlichkeiten, Inanspruchnahme aus Bürgschaften und dem Wechselobligo u.a.)
    • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (z.B. erheblicher Preisrückgang bereits gekaufter, jedoch noch nicht geliefert Rohstoffe)
    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgende Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden
    • Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen (Kulanzgewährleisten)

  1. cklawitter Lv. 1 30 XP
  2. sieger81 Lv. 1 5 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 3 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™