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GeBu 4 Aufgabe 3

  • 2diana4
  • 14. April 2014 um 13:49
  • Erledigt
  • 2diana4
    Benutzer
    Beiträge
    23
    • 14. April 2014 um 13:49
    • #1

    Ich brauche Hilfe bei dieser Aufgabe

    In einem unten jeweils näher bezeichneten Unternehmen wurden folgende Daten ermittelt:


    Jahr Umsatzerlöse Gewinn
    X1 320000 € 26000€

    X2 560000 € 48000€


    Aufgabe:
    a) Geben sie an, ob und ggf. nach welchem Recht sowie in welchem Jahr Buchführungspflicht besteht, wenn es sich bei dem Unternehmen um eine GmbH handelt
    b) Unterstellen sie nunmehr, dass es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmann handelt, und beantworten die die obigen Fragen.

    Zusatzinformation: Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr X2 geht bei dem Einzelunternehmer am 20. Juni X3 ein.

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • feuerstein70
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    112
    • 14. April 2014 um 14:16
    • #2

    Hallo 2diana4,
    ich hatte bei der Aufgabe folgendes:
    a) Die GmbH unterliegt als Formkaufmann in allen Jahren der allgemeinen Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht. Größenabhängige Befreiungsvorschriften gibt es nicht.
    b) Der Einzelunternehmer ist in den Jahren X1 und X2 von der Buchführungspflicht befreit. Sie liegt jedoch im Jahr X3 sowohl nach Handelsrecht (§ 238 HGB) als auch nach Steuerrecht ( § 140 AO) vor, da er als eingetragener Kaufmann im Jahre X2 den Grenzbetrag der Umsatzerlöse von 500.000,-€ überschritten hat und sein Wahlrecht gemäß § 241 a HGB somit entfällt.
    Hilft Dir vielleicht bei der Beantwortung weiter.
    Gruß Elfi

  • 2diana4
    Benutzer
    Beiträge
    23
    • 14. April 2014 um 14:32
    • #3

    Hallo Elfi,

    hast du da die komplette Punktzahl für erhalten?

    Ich hätte ja was ganz anderes geschrieben :/

    Aber ich denke teilweise auch viel zu kompliziert :)

    Lieben Gruß
    Diana

  • feuerstein70
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    112
    • 14. April 2014 um 14:36
    • #4

    Hallo 2diana4,
    gab die volle Punktzahl drauf...
    Gruß Elfi

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