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Rückstellungen < tatsächliche Zahlung - Wie verbuche ich das alte und neue Jahr???

  • atze_87
  • 1. Januar 2011 um 13:18
  • Erledigt
  • atze_87
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 1. Januar 2011 um 13:18
    • #1

    Hi,
    ich habe Probleme mit folgender Aufgabe. Kann mir jemand sagen wie ich folgende Aufgaben verbuchen muss UND ob a) und b) einen Zusammenhang haben? werde aus den beiden Aufgaben nicht schlau....

    Aufgabe:

    Gegeben sei eine Eröffnungsbilanz für 2007: Bankguthaben 3000, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 350.
    Für eventuelle Garantieverpflichtungen aus 2007 verkauften Erzeugnissen stellt das Unternehmen 800 zurück.


    a) a) Verbuchen Sie die Bildung der Rückstellung und erstellen Sie einen Abschluss für 2007
    b)


    a) b) Im Jahr 2008 mussten aus Garantieverpflichtungen 930 gezahlt werden. Verbuchen Sie dies und erstellen Sie den Abschluss für 2008.


    Das wäre echt cool wenn mir jemand die Aufgabe kurz erklären könnte :)


    Liebe Grüße und Frohes Neues :)

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 2. Januar 2011 um 11:57
    • #2

    Bildung der Rückstellung:
    Aufwand für .... (Aufwandskonto) an Rückstellungen (Passivkonto)
    Wenn Rückstellung gezahlt wird:
    Rückstellung (evt. + VSt) an Bank
    Eigentlich müßte der Rest der Rückstellungen auch noch aufgelöst werden:
    Rückstellungen an Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
    (das wird aber oftmals gar nicht gemacht, da erst am Ende des neuen Jahres die Rückstellungen fürs nächste Jahr angepaßt werden)
    Gruß Dörte

    :hae:

  • atze_87
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 2. Januar 2011 um 13:37
    • #3

    Hi Dörte,

    vielen Dank für deine Antwort. Also ist die Aufgabe dann eigentlich überhaupt nciht schwer...?!

    Aber wenn ich ja die Rückstellung aus verkauften Erzeugnissen erstelle dann müsste der Buchungssatz doch

    "Umsatzerlöse an Rückstellungen" oder so ähnlich heissen oder? ein aufwand wird das in aufgabe a) doch nicht sein..?!

    erst in aufgabe b) wenn ich im nächsten Jahr dann 130 drauflegen muss weil meine Rückstellungen nciht ausreichen buche ich gegen das Bankkonto..?!
    und das Konto Erträge aus Rückstellungen wird doch nur verwendet wenn die Rücklage größer gleich der tatsächlichen Zahlung ist und ein bestimmter Betrag unserer Rückstellung übrig bleibt..?!

    bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege ;)

    lg

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 9. Januar 2011 um 13:57
    • #4

    Deine Denkweise zu a) ist nicht ganz falsch (man könnt auch die Umsatzerlöse senken), aber im Prinzip kommt es aufs gleiche raus. In der Praxis bucht man aber vorsorglich schon mal den zu den UE´s anfallenden Aufwand.
    Deine weiter Argumentation ist auch ok - im Folgejahr wird dann nochmals Aufwand (wenn Rückstellung zu klein) oder Erträge (wenn Rückstellung zu groß) gebucht.
    Gruß Dörte

    :hae:

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