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Gehaltsabrechnung

  • flo1985
  • 25. Februar 2010 um 21:47
  • Erledigt
  • flo1985
    Benutzer
    Beiträge
    17
    • 25. Februar 2010 um 21:47
    • #1

    Hallo,
    habe eine kleine Frage: wie wird bei einer Gehaltsabrechnung eine Werkswohnung verechnet? Wir diese über Sachbezüge mit einem 1% verechnet oder gilt dies nur bei PKW Nutzung?

    Bitte um schnelle Hilfe
    Danke

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 25. Februar 2010 um 23:42
    • #2

    Die Werkswohnung muss mit dem Wert nach der Sachbezugswertverordnung angsetzt und versteuert werden. 1 %-Regelung gilt nur für PKW-Nutzung.

  • flo1985
    Benutzer
    Beiträge
    17
    • 27. Februar 2010 um 06:29
    • #3

    Danke für die schnelle Antwort, aber was heisst das genau wenn eine Werkswohnung im Monat 600€ kostet habe gelsesen, dass diese im vollem Umfang mit dem Netto verechnet wird. Stimmt das?

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 28. Februar 2010 um 12:15
    • #4

    Sorry, aber ich muss meine Antwort nochmals teilweise korrigieren. Zunächst muss unterschieden werden zwischen Unterkunft und Wohnung. Nur für die Unterkunft gilt die Sozialversicherungsentgeltverordnung. Bei einer Wohnung muss der ortsübliche Mietpreis angerechnet werden. Wenn vom Arbeitnehmer keine Zuzahlung zur Miete erfolgt ist der gesamte Mietpreis als Arbeitslohn anzusetzen. Das heißt also, dass sich der Arbeitslohn um die 600 € erhöht. Von diesem höheren Arbeitslohn werden Steuern und SV-Beiträge berechnet. Für die Auszahlung werden die 600 € dann aber wieder abgezogen.

  • flo1985
    Benutzer
    Beiträge
    17
    • 28. Februar 2010 um 12:36
    • #5

    Alles klar ich habs jetzt verstanden
    Danke nochmal für deine Hilfe

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