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BIL08A , Lohnsteuer bei Direktversicherung

  • ruhi
  • 11. September 2009 um 08:30
  • Erledigt
  • ruhi
    Benutzer
    Beiträge
    39
    • 11. September 2009 um 08:30
    • #1

    Hallo,
    ich bin mir nicht sicher ob meine Antwort richtig ist.
    Könnt ihr bitte mal drüber sehen und mit helfen.

    Die Aufgabe
    Der Arbeitnehmer C scheidet im September 2002 nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit aus Altersgründen aus. Zur Verbesserung seiner Versorgung schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung gegen eine Einmalprämie von 18.000 € ab. Der Arbeitgeber hat bereits von Januar 1992 bis August 2002 in einem
    anderen Direktversicherungsvertrag monatlich 50 € eingezahlt und diese Beiträge jeweils pauschal der Lohnsteuer unterworfen.

    Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer für die Einmalprämie?
    Ich habe gerechnet:
    1.752 e x 12 Jahre = 21.024 € Pauschalierungsgrenze.
    Damit könnten die 18.000€ mit 20 % pauschal versteuert werden.
    Die monatlichen 50 € habe ich nicht berücksichtigt da die ja bereits pauschaliert der Lohnsteuer unterworfen sind.
    Bin mir aber nicht sicher aog das richtig ist.

    Vielen dank für Eure Hilfe.
    Sabine


  • ruhi
    Benutzer
    Beiträge
    39
    • 13. September 2009 um 11:15
    • #2

    Hallo,
    hatte vor einigen Tagen schon mal angefragt, doch keine Antwort erhalten.
    Ich bin sonst mit dem Heft fertig und hänge nur bei dieser Aufgabe.:crazy:
    Schaut doch bitte nochmal ob ihr mir helfen könnt.
    Es wäre sehr nett.


    Die Aufgabe
    Der Arbeitnehmer C scheidet im September 2002 nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit aus Altersgründen aus. Zur Verbesserung seiner Versorgung schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung gegen eine Einmalprämie von 18.000 € ab. Der Arbeitgeber hat bereits von Januar 1992 bis August 2002 in einem
    anderen Direktversicherungsvertrag monatlich 50 € eingezahlt und diese Beiträge jeweils pauschal der Lohnsteuer unterworfen.

    Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer für die Einmalprämie?
    Ich habe gerechnet:
    1.752 e x 12 Jahre = 21.024 € Pauschalierungsgrenze.
    Damit könnten die 18.000€ mit 20 % pauschal versteuert werden.
    Die monatlichen 50 € habe ich nicht berücksichtigt da die ja bereits pauschaliert der Lohnsteuer unterworfen sind.
    Bin mir aber nicht sicher ob das richtig ist.

    Vielen dank für Eure Hilfe.
    Sabine


    [/QUOTE]

  • crayfish
    Anfänger
    Beiträge
    16
    • 15. September 2009 um 10:03
    • #3

    Hallo Sabine,

    Dein Ansatz ist richtig.

    Zuerst musst Du die Pauschalierungsgrenze berechnen. Du kannst nicht einfach 20% von 18000 nehmen.


    1752 x 12 Jahre = 21024

    Diese Pauschalierungsgrenze verminder sich um die Beiträge die der AN im Jahr der Beendigung des DV und in den vorangegangenen 6 Jahren erbracht hat.

    Diesen Betrag (also 50€) mal die Anzahl der Monate musst Du von den 21024€ abziehen = Pauschlierungsgrenze die mit 20 % lohnversteuer wird. Für den Restbetrag also 18000€ abzgl deiner ermittelten Pauschalgrenze erfolgt ein regulärer Lohnsteuerabzug.

    Hoffe, ich konnte Dir weiter helfen, sonst melde Dich noch mal.

    Gruß Crayfish

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