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Preissenkung - berechnen

  • jotschy3000
  • 27. April 2009 um 11:07
  • Erledigt
  • jotschy3000
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 27. April 2009 um 11:07
    • #1

    Kann mir wer bei dem Beispiel helfen. Ich habe überhaupt keine Ahnung ob man die Gehälter der Verwaltung und die kalk. Zinsen berücksichtigen muss.


    Eine Reinigungsfirma bietet ihre Dienstleistung zu einem Bruttostundenerlös von € 30,- (inkl. 20% USt) an. In der vergangenen Abrechnungsperiode konnten 4.000 Stunden verkauft werden. Im Rahmen einer Marktforschungsstudie wird festgestellt, dass durch eine Preissenkung von 16% künftig eine Steigerung der absetzbaren Stunden auf 5.200 Stunden möglich wäre. Ohne Preissenkung könnten weiterhin nur 4.000 Stunden verkauft werden.
    Bezüglich der Kosten der Reinigungsfirma sind aus der vergangenen Abrechnungsperiode folgende Daten bekannt:
    Variable Materialkosten je Stunde € 2,40
    Variable Lohnkosten je Stunde € 6,--
    Lohnnebenkosten 85%
    Gehälter der Verwaltung € 9.250,-
    Kalkulatorische Zinsen € 5.750,-

    Aufgabenstellung:
    Soll die Preissenkung durchgeführt werden, wenn davon auszugehen ist, dass auch künftig bei den Kosten sich keine Änderungen ergeben. Wie wirkt sich Ihre Entscheidung auf das Betriebsergebnis aus?

    Danke im voraus.

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 27. April 2009 um 19:24
    • #2

    Ich denke, hier ist die Deckungsbeitragsrechnung gefragt: Vom Nettoumsatzerlös die variablen Kosten pro Stunde abziehen = db x Anzahl der Stunden = Gesamtdb - Fixkosten = Betriebsergebnis.
    Gehälter und Zinsen sind hier die Fixkosten, der Rest stellt variable Kosten dar.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • jotschy3000
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 29. April 2009 um 11:18
    • #3

    danke für deine hilfe, darauf wäre ich nicht gekommen!

    nur hänge ich jetzt an dem punkt mit der preisminderung muß man den vom Nettoerlös abziehen?

    Einmal editiert, zuletzt von jotschy3000 (29. April 2009 um 19:23)

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 29. April 2009 um 20:07
    • #4

    Die Differenz zwischen altem und neuem Preis ist die Preisminderung, wobei du diese brutto oder netto ausweisen kannst. In der Aufgabe sind die Preise brutto genannt, also wohl eher Bruttoangabe gefragt.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • jotschy3000
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 1. Mai 2009 um 12:49
    • #5

    werde es nochmals durchrechnen und vielleicht kommt ja dann das raus was ich als antwortmöglichkeit habe (6 zur Auswahl)

  1. admin Lv. 1 95 XP
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