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STW 02n

  • Red-Fire-Devil
  • 25. April 2009 um 18:57
  • Erledigt
  • Red-Fire-Devil
    Schüler
    Beiträge
    44
    • 25. April 2009 um 18:57
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe fast alle Aufgaben aus STW 02 gelöst. Nur leider hänge ich bei der letzen Aufgaben fest und bin mir nicht sicher.

    Könnt ihr mir vielleicht helfen oder Denkanstöße geben???

    Aufgabe 4 b.)
    Im Kj. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den gesellschafter Karl Asterix in Höhe von 80.000 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende einkommenssteuer?
    Unterstellen Sie dabei, das Karl Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch Zinseinnahmen aus Festgeldanlagen in Höhe von 10.000 € bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35 %& hat. Der solidaritätszuschalg ist außer acht zu lassen.

    Meine Frage hierzu:
    was mache ich mit den Zinseinnahmen???

    es wäre nett, wenn mir jemand möglichst schnell helfen könnte, damit ich die Aufgaben verschicken kann.

    Danke schonmal an alle helfer :)

    LG

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 25. April 2009 um 20:13
    • #2

    Die Zinseinnahmen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7) gehören zusammen mit der Gewinnausschüttung (1/2) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Damit hast Du Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.000. Hiervon musst Du noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag abziehen, dann hast Du die Einkünfte aus Kapitalvermögen.
    Alles klar?

  • Red-Fire-Devil
    Schüler
    Beiträge
    44
    • 26. April 2009 um 13:34
    • #3

    Hi,

    vielen vielen dank für deine Hilfe. Hast mir wirklich weitergeholfen!

    LG

  • Silberstrasse
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 18. Juni 2009 um 17:13
    • #4

    Hallo,
    ist vielleicht eventuell jemand in der Lage, mir bei STW02 Aufgabe 1e weiterzuhelfen?Ich stehe da völlig auf der Leitung. Was mit den 140.000,- passiert, verstehe ich ja noch, aber was ist mit den 50000,- Pacht für das Grundstück?
    LG

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 18. Juni 2009 um 17:26
    • #5

    Die Pacht für das Grundstück muss gem. § 8 Nr. 7 GewStG nicht hinzugerechnet werden, da es sich um Grundbesitz handelt (s. a. 53. (6) S. 6 GewStR).
    LG, Luckygirl

  • Silberstrasse
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 18. Juni 2009 um 17:31
    • #6

    Danke. Ich war mir nicht sicher, ob es wie in 1c ausgeführt wird. Aber nun ist es ja so.

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