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Rechnungszwecke der KLR

  • Brigitte
  • 4. Februar 2009 um 11:45
  • Erledigt
  • Brigitte
    Benutzer
    Beiträge
    59
    • 4. Februar 2009 um 11:45
    • #1

    Hallo hier bräuchte ich auch noch mal Denkanstösse.

    Mit der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden unterschiedliche Rechnungszwecke verfolgt. Nennen Sie jeweils ein Beispiel, in dem die KLR als Informationsquelle zur Überwachung des Betriebes bzw. als Informationsquelle für entscheidungsorientierte Zukunftsrechnungen eingesetzt wird. Erläutern Sie Ihre Beispiele kurz.

    Vielen Dank schon mal.

    Liebe Grüße

    Brigitte

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 4. Februar 2009 um 12:20
    • #2

    Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung; Vor- und Nachkalkulation, Plankostenermittlung .............
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 14. März 2009 um 09:52
    • #3

    Der Untschied zwischen KLR und externer Buchführung liegt darin,
    dass die KoLei der Verbrauch und die Entstehung von Produktionsfaktoren erfassen soll, während die Finanzbuchführung sich mit rein monetären Werten befasst.

    Deshalb ist die Finanzbuchführung gesetzlich kodifiziert, während die Erstellung der KoLei einem Betrieb selbst überlassen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Donald (14. März 2009 um 10:09)

  • Kerstin88
    Schüler
    Beiträge
    61
    • 8. August 2010 um 17:14
    • #4

    das is doch nich die antwort auf die frage oda?

  • Brigitte
    Benutzer
    Beiträge
    59
    • 8. August 2010 um 18:08
    • #5

    Ein bißchen mehr muss man dazu schon schreiben.

  • Kerstin88
    Schüler
    Beiträge
    61
    • 8. August 2010 um 18:18
    • #6

    Was hast du geschrieben, Brigitte?
    Ist es nicht das auf Seite 29 im Koka 1 Heft?

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 10. August 2010 um 09:45
    • #7

    Wie lautet denn nun die exakte Frage?????? Ganz oben geht die Fragestellung ja nur in Richtung KLR, dann kann man die Argumentation Richtung Buchhaltung ja weglassen und nur näher auf die Teilbereiche der KLR eingehen!
    Dörte

    :hae:

  • Kerstin88
    Schüler
    Beiträge
    61
    • 10. August 2010 um 13:08
    • #8

    Die exakte Frage ist das was im ersten Post fett gedruckt ist.
    Im Heft steht auf Seite 29 sowas wie:

    Die Rechenschaftslegung der Geschäftsleitung gegenüber den Gesellschaftern soll Letzteren Informationen geben, um den abgelaufenen Zeitabschnitt, aber auch die Tätigkeit der Geschäftsleitung zu beurteilen. Vergleichbares gilt für die Leiter der betrieblichen Teilbereiche gegenüber der Geschäftsführung oder den Mitarbeitern in diesen Teilbereichen gegenüber den Leitern. In all diesen Fällen hat die Kosten- und Leistungsrechnungen Informationen zur Überwachung der Effektivität des Leistungsprozesses zu liefern.
    Ziel von der entscheidungsorientierten Zukunftsrechnung ist es, Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung für eine Planung und Steuerung des Betriebes einzusetzen. Im Mittelpunkt dieser Aufgabe steht die Ermittlung voraussichtlich anfallender kosten. Sie werden als Richtwerte für das Verhalten der Mitarbeiter eingesetzt. So können dem Leiter eines betrieblichen Teilbereichs in der Produktion die Verbrauchsmengen vorgegeben werden, die in seinem Verantwortungsbereich für die Erstellung einer bestimmten Anzahl Leitungseinheiten verwendet werden dürfen. Man kann den Mitarbeitern im Einkauf Budgets nennen, die bei der Beschaffung bestimmter Faktormengen nicht zu überschreiten sind.

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 11. August 2010 um 07:09
    • #9

    Ist ok, der letzte Satz ist allerdings etwas streng formuliert, wenn die Preise steigen, muss das Budget halt auch steigen, oder die Produktionsmenge sinkt. Sollte als Lösung allerdings etwas umformuliert werden, sonst stellt es ja wohl keine eigene Leistung u. damit keine volle Punktzahl dar?!?!
    Gruß Dörte

    :hae:

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