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kurzfristige Preisuntergrenze

  • libella
  • 12. Januar 2009 um 15:55
  • Erledigt
  • libella
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 12. Januar 2009 um 15:55
    • #1

    hallo habe eine aufgabe wo ich nicht weis ob i das richtige mache
    ich soll hier die kurzfristige Preisuntergrenze ermitteln
    die Daten: Fertigungsmaterial = 20€/Stück
    fertigungslohn = 30€/Stunde
    Fertigungszeit = 10 min /Stück
    Verkaufsprovision 3% vom Preis
    Verkaufspreis = 100€/ Stück

    würde hier fertigungsmat und fertigungslohn zusammenrechnen und würde auf 25€ kommen und diese von den Verkaufspreis abziehen das währen 75€ und dort die provision rauf rechnen sind 3€
    Frage ist der gedanke richtig???

    bitte um schnelle Hilfe von den profis:klatschen:

  • Hey Gast!
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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 13. Januar 2009 um 08:11
    • #2

    Die Verkaufsprovision ist vom VK (100,00 €) zu rechnen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • libella
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 13. Januar 2009 um 13:26
    • #3

    naja drei% von 100€ sind doch 3€
    ist die rechnung sonst soweit richtig??

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 13. Januar 2009 um 14:16
    • #4

    Ja, das ist ok, aber die müssen vom VK runter gerechnet werden ==> 97 € VK.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • libella
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 13. Januar 2009 um 14:19
    • #5

    würde also nach meiner berechnung eine preisuntrgrenze von 72€ ergeben?

  • schwarlo
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 15. Januar 2009 um 11:56
    • #6

    Hallo,

    der Ansatz ist falsch. Siehe Definition der kurzfristigen Preisuntergrenze
    auf folgender Seite

    Kurzfristige Preisuntergrenze ? Wikipedia

    Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze werden nur die variablen Kosten berücksichtigt, die Fixkosten gehen verloren (kontrollierter Betriebsverlust).

    In Deinem Beispiel sind die MEK und FEK insgesamt 25,00 Euro (= Herstellkosten), hinzu kommen die 3% Verkaufsprovision auf den Preis, also 0,75 Euro.

    Die kurzfristige Preisuntergrenze wäre also 25,75 Euro.

    Habe die letzten Tae auch viel Beschäftigung mit dem Thema gehabt. Ist interessant, wenn man auch mal dazu die Definition der langfristigen Preisuntergrenze gegenliest.

    Ich hoffe, es hat Dir geholfen.

    Gruß Lothar :yeah:

  • schwarlo
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 15. Januar 2009 um 12:00
    • #7

    Sorry, es hatte den Link zerlegt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzfristige_Preisuntergrenze

    Gruß Lothar

    Einmal editiert, zuletzt von schwarlo (15. Januar 2009 um 21:13)

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 16. Januar 2009 um 11:28
    • #8

    Die var. Kosten sind 25,00 €, die müssen dann gleich dem Barvk sein, dieser jedoch ist wieder 3% niedriger als der Zielvk. Damit sind 25 € = 97% des Zielvk´s (als kurzfristige Preisuntergrenze).
    Gruß Dörte

    :hae:

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