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Kalkulatorische Zinsen berechnen

  • netsend
  • 25. Juni 2008 um 20:44
  • Erledigt
  • netsend
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 25. Juni 2008 um 20:44
    • #1

    Hallo, habe Probleme beim Lösen einer älteren Klausuraufgabe.
    habe einen screenshot von der aufgabe hochgeladen:
    ImageShack - Hosting :: klr1ls7.jpg

    Bis jetzt ausgerechnet habe ich:
    Die Summe des betriebsnotwendigen Umlaufvermögens: 5.500.000€
    Die Summe des Abzugskapitals: 6.500.000€

    Beim betriebsnotwendigen Anlagevermögen bin ich mir unsicher.
    1. In der Aufgabe steht: "Das betriebsnotwendige Anlagevermögen ist auf Basis der durchschnittlichen Kapitalbindung festzulegen.

    Was heisst das? Was ist die durchschnittliche Kapitalbindung (in dieser Aufgabe)?

    2. Das unbebaute Grundstück dient den Mitarbeitern des Unternehmens als Parkplatz.

    Wie wird das unbebaute Grundstück dann bewertet? Ist es Betriebsnotwendig? Ich glaube nein, bin mir aber nicht ganz sicher.

    Wenn ich das betriebsnotwendige Anlagevermögen ausgerechnet habe, wie muss ich dann weiter machen?

    Würde mich sehr über Hilfe freuen.

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 27. Juni 2008 um 09:54
    • #2

    Ich kenne den Begriff "Abzugskapital" nicht, aber nimm doch das Gesamtvermögen vom 1.1. und 31.12. ziehe den Durchschnitt (evt. minus Abzugskapital), das ist das Betriebsnotw. Kapital. Ziehe das unbebaute Grundstück noch ab, da es nicht betrieblich genutzt wird und ziehe vom Rest die kalkulatorischen Zinsen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • frilamo
    Benutzer
    Beiträge
    31
    • 4. Juli 2008 um 08:56
    • #3

    1. Durchschnittliche Kapitalbindung bedeutet: Wenn die Summe des abnutzbaren AV eines Unternehmens z. B. 1.000.000 beträgt, so ist die durchschnittliche Kapitalbindung 500.000. Dies hängt damit zusammen, dass das abnutzbare AV abgeschrieben wird und jährliche Mittelrückflüsse in Höhe der Abschreibungen erfolgen. Hierdurch reduziert sich jedes Jahr das gebundene Kapital.

    2. Wenn das unbebaute Grundstück den Mitarbeitern als Parkplatz dient, zählt es zum betriebsnotwendigen, nicht abnutzbaren AV.

    3. Das Wohngebäude ist nicht betriebsnotwendig.

    4. Unter Abzugskapital versteht man Fremdkapital, welches dem Unternehmen zinslos zur Verfügung steht (Erhaltene Anzahlungen, sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen, zinslose Gesellschafterdarlehen, unter best. Voraussetzungen auch Lieferantenverbindlichkeiten)

    Zu diesem Themenbereich findest Du kostenlos ausführliche Erläuterungen im Kapitel 3 "Kostenartenrechnung" im Skript http://Kostenrechnung

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