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Anschaffungskosten

  • Ludovic
  • 15. April 2008 um 16:23
  • Erledigt
  • Ludovic
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    11
    • 15. April 2008 um 16:23
    • #1

    Hallo,

    ich habe ein problem bei der Rechnung von Anschaffungskosten in USGAAP. Könntet ihr mir bitte helfen.

    Ein Unternehmen bestellt eine Maschine. Die Maschine wird am 01.05.04 fertiggestellt.

    Der Vertrag sieht folgende Teilzahlungen vor:
    31.01.02 (Baubeginn): 1.500.000 €
    31.07.02: 1.500.000 €
    31.01.03: 2.000.000 €
    31.07.03: 2.300.000 €

    Für jede Teilzahlung nihmt das Unternehmen Darlehen.
    Gebühr für die Kreditaufnahme (jeweils): 1,5% vom Darlehensbetrag.
    Zinsen:
    - 7,5% p.a. für die in 02 aufgenommenen Darlehensbeträge
    - 6 % p.a. für die in 03 aufgenommenen Darlehensbeträge

    Aufgabe:
    Ermitteln Sie die Anschaffungskosten, die das Unternehmen zu folgenden Zeitpunkten zu aktivieren hat:

    a, 31.12.02
    b, 31.12.03
    c, 30.06.04

    Meine Lösung:

    a,
    Auszahlung am 31.01.02: 1.500.000 $
    + Auszahlung am 31.07.02: 1.500.000 $
    + Gebühr für Kreditaufnahme (3.000.000 x 1,5%) 45.000 $
    + Zinsen von dem ersten Kredit (1.500.000 x 7,5% x 11/12) 103.125 $
    + Zinsen von dem zweiten Kredit (1.500.000 x 7,5% x 5/12) 46.875 $
    = Anschaffungskosten am 31.12.02 3.195.000 $

    Ist es korrekt?
    Vielen Dank,

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 15. April 2008 um 21:46
    • #2

    Ich würde die Zinsen nicht mit einrechnen! Kann es leider aber nicht logisch begründen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Ludovic
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    11
    • 16. April 2008 um 15:57
    • #3

    Hallo Dörte,

    Bei der Erstellung von Vermögengegenständen (mehr als 1 Jahr) gibt es einen Aktivierungspflicht von den Finanzierungskosten. Ich muss also mit den Zinsen einrechnen.
    Das Problem ist, dass ich nicht weiss ob ich die Zinsen von den zwei ersten Darlehen in 2002 (also am 31/12/02 gebucht) (wie in meiner Lösung) oder nur in 2003 (also am 31/12/03) buche.
    Wie wäre es nach HGB?
    Danke......

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