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goldene Finanzierungsregel

  • Susi0410
  • 14. März 2008 um 15:37
  • Erledigt
  • Susi0410
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 14. März 2008 um 15:37
    • #1

    Hallo liebe Community,

    Ich schlage mich gerade im Rahmen meines Fernstudiums mit o.g. Thema herum. In der Theorie habe ich verstanden worum es geht. Mein Problem taucht nun bei den Einsendeaufgaben auf. Im Lernmaterial geht man von folgender Formel aus, um die Wirksamkeit der Bilanzregel zu überprüfen;
    kurzfristiges Vermögen/kurzfrisiges Kapital < 1 Was versteht man denn unter kurzfirstigem Vermögen und kurzfristigem Kapital. Welche Bilanzpositionen müssen zur Ermittlung beider Größen herangezogen werden. Welche Positionen fallen unter langfristiges Vermögen und welche unter langfristiges Kapital?:confused::confused::confused:
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und den Knoten in meinem Hirn etwas entwirren.:(

    Danke und liebe Grüße

    Susan

  • Hey Gast!
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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 17. März 2008 um 08:38
    • #2

    Anlagevermögen = langfristiges Vermögen, Umlaufvermögen = kurzfirstiges Vermögen; beim Kapital würde ich EK und Darlehen als langfirstig bezeichnen, das restliche Fremdkapital als kurzfristig.
    Gruß Dörte

    :hae:

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