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lineare Abschreibung

  • doerle
  • 17. Januar 2008 um 00:19
  • Erledigt
  • doerle
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 17. Januar 2008 um 00:19
    • #1

    Hallo,

    ein Rettungswagen wird am 10.08.01 gekauft. Die Firma berechnet für das Fahrzeug 85.680,00 Euro (inkl. 19% MWSt). Die entsprechende Nutzungsdauer soll hier laut AfA-Tabelle 6 Jahre betragen.

    Erstellen Sie dazu den vollständigen Abschreibungsplan (Tabelle) bei linearer Abschreibung.

    Meine Frage:

    Muss ich hier im ersten Abschreibungsjahr nur 5 Monate berücksichtigen?

    Wenn ja, sieht es dann wie folgt aus:

    a) 72000,- (netto) / 6 = 12000,-
    Für das 1. Jahr= 12000,-/12x5=5000,-

    1. Jahr 5000,- = Restbuchwert 67000,-
    2. Jahr 12000,-= Restbuchwert 55.000,-
    3. Jahr 12000,- = Restbuchwert 43000,-
    und so weiter...

    oder muss ich wie folgt vorgehen:

    b) 72000,- / 6 = 12000,-
    Für das 1. Jahr=12000,-/12x5=5000,-

    1. Jahr 5000,- = Restbuchwert 67000,-
    67000,-/5=13400,-
    2. Jahr 13400,- = Restbuchwert 53600,-
    3. Jahr 13400,- = Restbuchwert 40200,-
    und so weiter...

    Wie gehe ich vor? Bei a) bleibt aber ein Restwert von 7000,-. Kann doch nicht sein, oder?

    Kann mir jemand helfen?

    Gruß doerle

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 17. Januar 2008 um 12:06
    • #2

    Aktueller Stand der Gesetzgebung ist, dass im ersten Jahr monatsgenau abgeschrieben werden muss, das sind in diesem Jahr für 5 Monate 5.000,00 €. Die verbleibenden 7.000,00 € sind im letzten Jahr abzuschreiben, da bis dahin ja auch 7 Monate weniger als die Gesamtdauer abgeschrieben worden sind.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • doerle
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 17. Januar 2008 um 12:21
    • #3

    Das habe ich mir schon gedacht. Auf die letzten 7 Monate hätte ich auch kommen können:rolleyes:.

    Vielen Dank

    Gruß doerle

  • Andreebremen
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 23. Januar 2008 um 21:43
    • #4

    Die Vereinfachungsregel wurde mittlerweile abgeschafft, es ist (leider) M
    monatsgenau abzuschreiben.

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