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Gewerbe abmelden ... dann Geldeingang

  • Sabine-123
  • 26. Dezember 2007 um 12:42
  • Erledigt
  • Sabine-123
    Benutzer
    Beiträge
    92
    • 26. Dezember 2007 um 12:42
    • #1

    Angenommen man hat ein nebenberufliches Gewerbe und möchte weil schon länger nichts mehr umgesetzt wird ... dieses abmelden. Es stehen aber noch paar Rechnungen aus, d.h. sie wurde noch nicht bezahlt, sollen aber wenn auch verspätet.

    Ist es irgendwie problematisch wenn man das Gewerbe abmeldet und dann ein Monat später oder so das Geld bekommt. Immerhin muss man was abführen und das theoretisch vom nicht mehr existierenden Gewerbe. Macht es irgendwelche Probleme fürs Finanzamt?

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  • nefertari
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 26. Dezember 2007 um 15:35
    • #2

    Hallo

    Nein dies stellt kein Problem dar - da diese Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit in der Regel in Deiner Einkommensteuererklärung mit angegeben werden müssen. Solltest Du regelmäßig einen Umsatzsteuervoranmeldung erstellt haben, sind diese Ausgangsrechnungen verbucht und somit wurde die anfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt.

  • Sabine-123
    Benutzer
    Beiträge
    92
    • 26. Dezember 2007 um 16:11
    • #3

    Danke.

    Frohe Restfeiertage und guten Rutsch ;)

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