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Buchführung

  • eri67
  • 10. September 2007 um 13:46
  • Erledigt
  • eri67
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 10. September 2007 um 13:46
    • #1

    Bitte dringend um Hilfe bei dieser Aufgabe:

    Einzelunternehmer Klaus lässt die Steuererklärungen nach Erstellung des Jahresbschlusses von seinem Steuerberater erstellen. Erfahrungsgemäß muss Max mit folgenden Gebühren rechnen:
    Einkommensteuererklärung 1.500
    Gewerbesteuererklärung 1000
    Umsatzsteuererklärung 1300

    Was muss Klaus im Jahresabschluss berücksichtigen? Bilden Sie die Buchungssätze.

    Danke im Voraus

    Und das Wetter wird bestimmt irgendwann wieder besser:confused:

  • Andreebremen
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 23. Januar 2008 um 22:14
    • #2

    Klaus muss Rückstellungen in genannter Höhe gewinnmindernd berücksichtigen.

    Rechts-u.Beratungskosten AN sonstige Rückstellungen

  • Glacier11
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 24. Januar 2008 um 23:13
    • #3

    stuerrechtlich darf er nur umsatzsteuer u gewerbesteuerkosten als rückstellung buchen.die est-erklärung ist privat u darf daher nicht als rüstelltung erfasst werden

  • Garli
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 29. Januar 2008 um 22:19
    • #4

    Hi, Eri67

    Einkommensteuer muss er zum Jahresabschluss nichts machen, denn ESt ist rein privat.
    Im Folgejahr bei Eingang der Honorarrechnung Privat 1.785 € an Bank 1.785
    Für die USt und GewSt muss er Rückstellungen bilden:

    Rechts- und Beratungskosten an sonstige Rückstellungen 2.300 €

    MfG
    Garli

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