Hallo an alle die dies lesen....
Ich hänge gerade an einer Einsendeaufgabe und bin mir überhaupt nicht sicher, ob ich die richtigen Ansätze habe. Es wäre schön wenn mal jemand drüber schauen könnte und mich auf Fehler aufmerksam machen könnte.
Ich danke euch allen schon im Voraus und wünsche Alles Gute...
Liebe Grüße Dani
Aufgabenstellung:
Adam, 50 Jahre alt, verpachtet an die A-GmbH & Co. KG - seit der Erbauung vor zwei Jahren - ein Grundstück, das speziell auf die Belange der A-GmbH & Co. KG zugeschnitten ist.
Die monatliche Pacht beträgt 6.000,00 € und Aufwendungen für das Grundstück (ohne AfA) betragen monatlich 1.000,00 €. Die Pacht wird von der KG auf das Privatkonto des Adam überwiesen. Von diesem Konto bezahlt Adam auch die Grundstücksaufwendungen.
Den Grund und Boden hatte Adam vor zwei Jahren für 100.000,00 € erworben und auf dem Grundstück ein Gebäude für 500.000,00 € errichtet, das er mit 2 % abgeschrieben hat und das zum 01.01.05 noch einen zutreffenden Restwert von 485.000,00 € hat.
Finanziert hat er den Erwerb un den Bau aus eigenen Mitteln.
Zum 01.07.05 hat das Grundstück einen Verkehrswert von 750.000,00 €. Davon entfallen 200.000,00 € auf den Grund und Boden.
Adam ist außerdem Geschäftsführer der A-GmbH, die der Komplementär der KG ist. Er bezieht ein Geschäftsführergehalt von 100.000,00 € pro Jahr.
Die Kommanditisten der KG sind Adam und Verta mit jeweils 10 %. Komplementär ist die A-GmbH mit einer Beteiligung von 80 %.
An der A-GmbH sind seit der Gründung Adam mit 30 % und Berta mit 70 % beteiligt. Die Anschaffungskosten der GmbH Anteile betrugen für Adam 30.000,00 € und für Berta 70.000,00 €. Zum 01.07.05 haben die Anteile einen Wert von 200 % der ursprünglichen Anschaffungskosten.
Am 01.07.05 veräußert Amdam seinen Anteil an der KG für 80.000,00 € (Buchwert 50.000,00 €) an den Xaver. Der Handelsbilanzgewinn der KG für 05 beträgt 100.000,00 €.
Aufgabe:
Ermitteln Sie die Einkünfte von Adam in 05. Erstellen Sie die notwendigen Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen und Gewinnfeststellungen und begründen Sie Ihre Entscheidungen.
Meine Lösungsansätze:
2. Einkünfte Adam
a.) Gewinn Sonderbilanz = 25.000 EUR
Bis zum 30.06.01 stellt das Grundstück, das Adam an die GmbH & Co.KG verpachtet, notwendiges Sonderbetriebsvermögen dar. Die Pacht ist als Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 zu erfassen und die Grundstücksaufwendungen inkl. der Afa sind Sonderbetriebsausgaben.
Sonderbilanz Adam Grundstück/Gebäude
01.01.2005
Aktiva
Passiva
Grundstück 100.000 EUR
Kapital 585.000 EUR
Gebäude 485.000 EUR
585.000 EUR
585.000 EUR
30.06.2005
Aktiva
Passiva
Grundstück 100.000 EUR
Kapital 580.000 EUR
Gebäude 480.000 EUR
580.000 EUR
580.000 EUR
Alle Zahlungen wurden über das private Konto von Adam abgewickelt, deshalb sind folgende Entnahmen und Einlagen zu berücksichtigen.
Entnahmen 6 x 6000 EUR = 36.000 EUR
Einlagen 6 x 1000 EUR = 6.000 EUR
Der Gewinn der Sonderbilanz ermittelt sich nach § 4 Abs. 1 EStG wie folgt:
Kapital 30.06.2005 580.000 EUR
Kapital 01.01.2005 585.000 EUR
+ Entnahmen 36.000 EUR
- Einlagen 6.000 EUR
= Gewinn Sonderbilanz 25.000 EUR
Die Gewinn- und Verlust Rechnung für die Sonderbilanz stellt sich wie folgt dar:
30.06.2005
Aufwand
Ertrag
AfA 6/12 5.000 EUR
Pacht 36.000 EUR
Aufw. Haus 6.000 EUR
Gewinn 25.000 EUR
36.000 EUR
36.000 EUR
b.) Geschäftsführergehalt bis 30.06.2005 - 50.000 EUR
Bis zum 30.06.2005 fällt das erzielte Geschäftsführergehalt in die Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
c.) Geschäftsführergehalt ab 01.07.2005 - 50.000 EUR
Ab dem 01.07.2005 wird das Geschäftsführergehalt als Einkünfte nach 19 EStG versteuert, da Adam an der KG nicht mehr beteiligt ist.
d.) Gewinn KG - 5.000 EUR
GmbH
Adam
Berta
Xaver
KG
HB-Gewinn
80.000 EUR
5.000 EUR
10.000 EUR
5.000 EUR
100.000 EUR
Verteiler
80%
5%
10%
5%
100%
Da die KG-Anteile zum 01.07.2005 von Adam an Xaver verkauft wurden, berechnet sich die Gewinnverteilung anteilig.
e.) Veräußerungsgewinn Adam KG-Anteile - 200.000 EUR
Adam erzielt neben dem laufenden Gewinn einen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG, der nach § 34 Abs.2 EStG begünstigt ist. Das Grundstück wird am dem 01.07.2005 zum Privatvermögen und Adam muss das Grundstück erfolgswirksam aus der Sonderbilanz entnehmen. Dieser Gewinn ermittelt sich nach §§ 16 Abs. 2 und 3 EStG zum 01.07.2005 wie folgt.
Veräußerungpreis KG-Anteil 80.000 EUR
+ gemeiner Wert Grund und Boden 200.000 EUR
+ gemeiner Wert Gebäude 550.000 EUR
- anteiliges Kapital KG 30.06.2005 50.000 EUR
- Buchwert Grund und Boden 100.000 EUR
- Buchwert Grundstücke 480.000 EUR
Veräußerungsgewinn 200.000 EUR
Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird nicht gewährt, da Adam erst 50 Jahre ist.
f.) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 25.000 EUR
Ab dem 01.07.2005 erzielt Adam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 21 EStG durch die Verpachtung des Grundstückes an die GmbH & Co.KG. Als Afa-Bemessungsgrundlage ist der Entnahmewert anzusetzen.
Pachteinnahmen 6 x 6000 EUR 36.000 EUR
- Aufwendungen 6 x 1000 EUR 6.000 EUR
- AfA 2% von Grundstückswert
480.000 EUR 5.000 EUR
= Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung 25.000 EUR
e.) Gewinneinkünfte GmbH - 24.000 EUR
Handelsbilanzgewinn: 80.000 EUR, davon 30% = 24.000 EUR
f.) Sonderbetriebsvermögen II (Gesellschaftsanteile) - 30.000 EUR
gemeiner Wert Geschäftsanteile 60.000 EUR
Buchwert Geschäftsanteile 30.000 EUR
Veräußerungsgewinn 30.000 EUR
g.) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 25.000 EUR
Ab dem 01.07.2005 ist das Grundstück in das Privatvermögen von Adam übergangen.
Einnahmen 6 x 6000 EUR Miete 36.000 EUR
- Aufwendungen Haus 6x1000 EUR 6.000 EUR
- Abschreibung 2%, 6/12 5.000 EUR
= Einkünfte Vermietung/Verpachtung 25.000 EUR
Gesamteinkünfte Adam 440.000 EUR
Da ich der Meinung bin, das hier eine Betriebsspaltung nicht vorliegt, habe ich die Einkünfte einfach aufgeführt.
(Besitzunternehmen 100%, Betriebsunternehmen 0%KG, 30%GmbH (37% [30% von 80%])