Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechnungswesen

Rücklagenbildung

  • Sweety821
  • 11. Dezember 2006 um 06:10
  • Erledigt
  • Sweety821
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 11. Dezember 2006 um 06:10
    • #1

    Kurze Frage:
    Wenn eine Firma einen Computer im August 06 gekauft hat; die Zahlung noch nicht geleistet ist und die Computeranlage im April 07 erst geliefert wird, muß ich hier einen Bilanzansatz angeben?

    Ich gehe nicht davon aus. Da die Zahlung sowie die Lieferung noch nicht erfolgte.

    Kann hier eine Rücklage gebildet werden?

    Vielen Dank für Eure Mühe!

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 11. Dezember 2006 um 09:04
    • #2

    Sicher meintest du eine Rückstellung nicht eine Rücklage??????
    Gesetzlich ist es möglich Ansparabschreibungen zu bilden, genaueres weiß ich aber nicht dazu.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • DanX
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 11. Dezember 2006 um 09:22
    • #3

    Da Lieferdatum und der Betrag genau feststehen, muss/darf man IMHO keine Rückstellung bilden.


    Rein von der Theorie her würde ich eh keine Rückstellung bilden, da durch den Kauf dieser Anlage keine "Substanz" aus dem Unternehmen gezogen wird. Das Unternehmen erhält ja eine aktivierungsfähige Gegenleistung; überhaupt ist der gesamte Vorgang ja auch erfolgsneutral.


    Das ist meine bescheidene Meinung dazu :rolleyes:

  1. admin Lv. 1 60 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
Vollständige Bestenliste

fg 1 Stimmen
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™