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Europäische Union

  • Denny
  • 27. März 2006 um 20:16
  • Denny
    Erfahrener Benutzer
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    1
    Beiträge
    380
    • 27. März 2006 um 20:16
    • #1

    Hallo...

    Wer kennt sich mit Politik gut aus ?

    Die Europäische Union ist eine reine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie setzt sich aus den drei Gemeinschaften EGKS, EG und EURATOM zusammen.

    Die Europäische Kommision bildet eine Art Regierung, da die Kommisionsmitglieder für die praktische Umsetzung der gemeinsamen Politik in allen Beichen sorgen.
    Zu ihren Aufgaben gehört es, den Ministerräten und dem Europaparlament Entwürfe für neue Richtlinien und Verordnungen vorzulegen. Die Kommisionsmitglieder werden vom Europaparlament für jeweils 5 Jahre gewählt.

    Das oberste Entscheidungsgremium bilden die Ministerräte, die es in 15 Zusammensetzungen gibt. Hier werden sowohl die unmittelbar geltenden Verordnungen erlassen als auch die Richtlinien, die anschließend von den einzelnen Mitgliederstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In ca. 60 % aller Fälle wird das Europäische Parlament an der Beschlussfassung beteiligt und kann Entwürfe auch zu Fall bringen. Mitspracherecht besitzt das Parlament beispielsweise in den Bereichen Binnenmarkt und Steuern.

    In diesem Text sind 4 Fehler eingebaut.
    Ich hoffe mir kann zu diesem Thema jemand helfen.

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Johnny
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    120
    • 27. März 2006 um 20:22
    • #2

    Hallo!

    "Die Europäische Union ist eine reine Wirtschaftsgemeinschaft. "

    Das stimmt nicht, die EG damals war ne reine Wirtschaftsgemeinschaft, die EU hat auch gemeinsame politische Ziele z.B. in der Außen- und Sicherheitspolitik, oder auch Innen- und Justizpolitik sowie Bildungspolitik.

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 5. April 2006 um 18:44
    • #3

    Hallo,

    hat jemand weitere Fehler in diesem Text entdeckt?

    Wäre euch sehr dankbar.

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 5. April 2006 um 23:53
    • #4
    Zitat

    Kommisionsmitglieder werden vom Europaparlament für jeweils 5 Jahre gewählt

    Ist das formale so richtig? Ich dachte immer das Parlament darf die Wahl der Regierungschefs nur bestätigen oder ablehnen und das auch nur en gros, also entweder die gesamte Kommision oder gar keinen.
    War doch beim letzten Mal denke ich so der Fall, als glaub ich irgendein Italiener bei der Ratifizierung (??) der Kommision durchgefallen ist.
    Müsstest du aber nochmal nachlesen.

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  • lotte2001us
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 20. Mai 2006 um 13:27
    • #5

    hallo,

    die EU ist setzt sich nicht nur aus den drei gemeinschaften zusammen. sie hat eigentlich drei tätigkeitsbereiche (das sogenannte 3säulen modell): die Gemeinschaften (europäische gemeinschaft und Euratom; die EGKS ist 2002 abgelaufen, dieser bereich wurde in die EG eingebunden), die gemeinsame außen- und sicherheitspolitk, und die zusammenarbeit im bereich justiz und inneres. es gibt also auch eine politische zusammenarbeit (seit 1986 sogar, seit der einheitlichen europäischen akte. die EU aber wurde erst 1992 gegründet).

    die kommissare werden nicht vom parlament gewählt. jeder mitgliedstaat schlägt eine person für das des präsidenten vor. das EP muss zustimmen. die mitgliedstaaten und der präsident der kommission müssen sich dann der zusammensetzung der kommission verständigen. dann stellt der präsident sein team dem EP vor, das dieser die zustimmung aussprechen muss. (siehe strolch :)). dashat wirklich bei dem italiener buttiglione funktioniert.

    die ministerräte isnd eigentlich eine einzige institution, also "der Ministerrat", der in unterschiedlichen zusammensetzungen arbeitet. es gibt über 25 zusammensetzungen, aber mittlerweile haben sich ungefähr 9 zusammensetzungen durchgesetzt.

    das EP beteiligt sich an dem entscheidungsverfahren, wenn ein beschluss mit dem mitentscheidungsverfahren gefasst werden soll. das mitentscheidungsrecht des parlaments wurde im laufe der zeit ausgeweitet. darunter fallen alle politikfelder wo im rat mit qualifiziertem mehrheitsvotum abgestimmt wird, aber nicht nur.(http://europa.eu/scadplus/gloss…rocedure_de.htm)
    die steuer fallen bestimmt nicht darunter, denn steuern sind ein politikfeld, das den mitgleidstaaten überlassen ist.

    alle gute noch!!

  1. sieger81 Lv. 1 5 XP
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