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handelsrechtliche Bilanzschema

  • germangirl
  • 7. Februar 2006 um 12:40
  • Erledigt
  • germangirl
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 7. Februar 2006 um 12:40
    • #1

    ich stehe hier mal auf der Leitung, was wird damit gemeint:
    wo sind folgende Posten nach dem handelsrechtlichen Bilanzschema zu erfassen:

    Schrauben des Eisenwarenhändlers
    Holzspäne eines Sägewerkes
    Heizöl einer chem. Fabrik

    ist hier gemeint die Aktiv- bzw. Passivseite und unter welchem Posten?

    Ich würde die Posten auf die Aktivseite unter Roh- und Betriebsstoffe legen, ist der Weg richtig?

    Danke für eure Hilfe

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 7. Februar 2006 um 14:08
    • #2

    Würde ich auch so sehen!!

    :hae:

  • kdwhatz
    Benutzer
    Beiträge
    67
    • 7. Februar 2006 um 16:01
    • #3

    Ich nehme an, dass es reicht, wenn alle 3 Positionen unter Vorräten ausgewiesen werden.
    Wenn du weiter differenzieren willst, sind die Schrauben eines Handelsbetriebes jedenfalls Waren, die Späne u.U. Abfallstoffe.

    Was heißt hier außerdem "handelsrechtliches Bilanzschema". Bei Perosonengesellschaften und Einzelunternehmen steht dort ja nur, das "ausreichend" zu gliedern ist, bei Kapitalgesellschaften kommt´s auf die Größe an, wie differenziert du das darstellen musst.

  • Ludovic
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    11
    • 30. Januar 2007 um 17:50
    • #4

    Hallo,

    Gehört die Anzahlung einer Schuhfabrik für Leder, zu der geleisteten Anzahlung?

    Danke,

    Ludovic

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