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§ 267 HGB -> Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

  • rotezora
  • 17. Oktober 2005 um 18:42
  • Erledigt
  • rotezora
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 17. Oktober 2005 um 18:42
    • #1

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu § 267 HGB -> Umschreibung der Größenklassen.

    1. Warum ist ein Unternehmen bestrebt, möglichst die genannten Grenzen (hinsichtlich Bilanzsumme, Arbeitnehmer, Umsatzerlöe) nicht zu überschreiten und so als "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des HGB zu gelten?

    2. Welche Maßnhamen kann ein Unternehmen ergreifen, um die Grenzen (hinsichtlich Bilanzsumme, Arbeitnehmer, Umsatzerlöe) zu unterschreiten (z.B. Leasing, Factorin?!)?

    Liebe Grüße ;),

    Sonja

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 17. Oktober 2005 um 20:10
    • #2

    Schon einmal über die folgenden Argumente nachgedacht?

    1. Mehrarbeit: Anhang, Lagebericht usw.

    2. Bildung stiller Reserven, Geschäftsbereiche außerhalb des Konzerns outsourcen, usw.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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  • Krabbel
    Benutzer
    Beiträge
    75
    • 17. Oktober 2005 um 21:07
    • #3
    Zitat

    Original von Markus
    Schon einmal über die folgenden Argumente nachgedacht?

    1. Mehrarbeit: Anhang, Lagebericht usw.

    ...

    Markus

    Wobei hier nicht nur die Mehrarbeit bedacht werden sollte, sondern auch die Informationen welche, Veröffentlich werden müssen und somit für die Mitbewerber zur Verfügung stehen!

    MfG Thomas

  • rotezora
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 17. Oktober 2005 um 21:11
    • #4

    Und mit welchem "Trick" kann ich die Anzahl der Mitarbeiter bzw. die Umsatzerlöse "drücken"?

  • Krabbel
    Benutzer
    Beiträge
    75
    • 17. Oktober 2005 um 21:20
    • #5

    Zu den Arbeitskräften, da gibt es die Möglichkeit der Leiharbeiter! Ich kann dir jetzt allerdings nicht versprechen, das diese nicht mit angerechnet werden!

    Ansonsten, zum Bereich des Umsatzes, kann ich mir das Outsourcing (an Subunternehmen) als Lösung vorstellen!

    MfG Thomas

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 18. Oktober 2005 um 01:11
    • #6

    Prinzipiell gibt es natürlich die Möglichkeit eines, nennen wir es mal "internen Outsourcings". D.h. du gründest einfach immer neue rechtlich vollständig unabhängige GmbHs.
    Ist allerdings eine ziemlich graue Lösung, da vielfach von der Exekutive durchschaut und entsprechend reglementiert - dadurch das Mitarbeiter zusammengezählt werden etc.

    Beispiel mWn Aldi, die immer so viele rechtlich selbständige Untergesellschaften gründen, dass sie nix veröffentlichen müssen!

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  • rotezora
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 18. Oktober 2005 um 08:27
    • #7

    Was hat denn Aldi für eine Rechtsform? Wie läuft's bei denen konkret hab?

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 18. Oktober 2005 um 10:44
    • #8

    Aldi ist eine GmbH & Co Kg. Beurteilen kann das jeder wie er will :)

    Strolch:

    Aber ganz kann das so doch nicht klappen oder? Denn auch die outgesourcten Bereich müssen doch konsolidiert werden? Also wenn man Outsourcing einmal im engeren Sinne betrachtet. Hm wobei das bei der GmbH sicherlich nicht so ist. Kenne mich im Konsolidierungsbereich zu wenig aus. Jedenfalls würde dein Beispiel mMn bei AG's nicht funktionieren oder?

    Gruß
    Markus

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  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 19. Oktober 2005 um 10:29
    • #9

    Moin,

    Outsourcing kann auch mit einer veringerung der Beteiligungsquote einhergehen, insofern kann auch der Umfang der Konsolidierung beinflusst werden. Ich nenne da beispielhaft Deinvestment, Quotenkonsolidierung vs. Vollkonsolidierung, etc.

    Desweiteren ist auch die Verminderung ver Beteiligunsghöhe durch eine Kapitalerhöhuing im Zuge des Outsourcings mit Ziel einer strategischen Allianz denkbar.

    Herzlichst
    Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

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