In vielen Fällen ja: Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel und Fahrtkosten können als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar sein – besonders bei einem berufsbegleitenden Zweitstudium oder einer Weiterbildung. Die genaue Behandlung hängt von deiner Situation ab; im Zweifel hilft ein Steuerberater.
Ist ein Fernstudium steuerlich absetzbar?
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Kosten & Finanzierung -
admin -
7. Juni 2026 um 13:38 -
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Anfänger
- Veröffentlicht
7. Juni 2026 um 13:38