Hi,
ich versuche es mal vorsichtig, aber zur besseren Bewertung müsstest Du Dein Lernheft noch mal durchgehen.
Zuschreibungen:
Wenn in der Vergangenheit außerplanmäßige (außerordentliche eher nicht) Abschreibungen (und nur diese!) vorgenommen wurden und die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so muss eine Zuschreibung gebildet werden
Der Betrag für die außerplanmäßige Afa ist im Jahr des Wegfalles des Grundes für die Afa wieder zuzuschreiben
Beispiel einer Maschine die in 01 mit Nutzungsdauer von 5 Jahren angeschafft wurde
Im Jahr 02 erfolgt eine Sonderabschreibung. 01 bleibt wie gehabt. Ende 02 stehen dann noch die Sonderabschreibung zu Buche
Im Jahr 04 soll der Grund für die Sonderabschreibung wegfallen, als Zuschreibung wird der maximale Buchwert der regulären Abschreibung eingetragen.
Im nächsten Jahr, wenn die Zuschreibung nirgendwo mehr auftaucht, ist sie mit den kumulierten AfA zu verrechnen
Zuschreibungen sind die Erhöhung des Buchwertes des Vermögensgegenstandes, z.B. um vorherige Abschreibungen zu korrigieren
Wenn ich den Buchwert durch eine Zuschreibung erhöhe, verändert sich dadurch NICHT der Anschaffungs- und Herstellungswert
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bleiben davon unberührt
Bei der planmäßigen Abschreibung mindert man Vermögensgegenstände in der Bilanz anteilig über einen längeren Zeitraum und verbucht nicht direkt im Jahr der Anschaffung einen Aufwand.
Dabei orientiert man sich an entsprechenden Abschreibungstabellen.
Somit sinkt der Wert des Gegenstandes entsprechend seiner Nutzungsdauer in den folgenden Geschäftsjahren
Zum Anlagenspiegel fehlt noch die Ausgangsbasis um zu bewerten.
Allerdings kannst Du dich auch an den vorherigen Beiträgen orientieren.
Gruß
hape