Beiträge von HaPe

    Hi,

    ich habe mal alle Abweichungen mit einem roten Rechteck versehen, hoffentlich zu sehen.

    Spalte 3 Zellen ab Zeile 22 leer, dafür die Werte in die Spalten eintragen.
    Bsp.:
    Stromkosten 1.498,94 in Feld (23/5)

    Fertigungsstelle A (7/11) eventuell nur ein Rundungsproblem [(Fertigungslöhne 8.720,00 + Gemeinkostenlöhne 723,00)*15%] => 1416,45
    Gesamt (7/16) 4060,80; wahrscheinlich bedingt durch Rundungsproblem.

    Fertigungsstellen (34/11) bis (34/16) und (35/11) bis (35/16) fehlen

    Materialstellen (28/17) bis (28/19) fehlen
    Gesamt (36/19) und (37/19) fehlen

    Verwaltung (38/20) und (39/20) sowie Vertrieb (38/21) und (40/21) fehlen

    http___www.study-board.pdf

    Sonst sieht es gut aus

    Tab E.2 ist auch OK

    Zu Deinem Nachtrag:
    Kostenstelle A inkl. Umlagen auf 9414,70 € und bei allen Fertigungsstellen auf 31261,04 € => ist OK

    Summe Positionen Seite 99 157152,02 € ist OK
    Dies entspricht auch der Position (21/3)

    Gruß
    hape

    Hi,

    das ist ein Auszug aus meiner Lösung. Ich habe versucht beides abzudecken.

    Recht: nach welchen Paragraphen und warum
    Funktion: Listenpunkte warum 100% schlecht möglich sind.

    Wenn man sich die Paragraphen ansieht bekommt man auch einen Überblick,
    warum ein Wettbewerbsverbot praktisch nur schwer umzusetzen ist.

    Gruß
    hape

    Hi,

    schau Dir mal §§ 74 ff. HGB an.

    Ich denke hier geht es darum, ob ein Arbeitnehmer einfach bei einem Wettbewerber anfangen kann.

    Im Prinzip darf ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch bei einem Wettbewerber des früheren Arbeitgebers arbeiten, außer er hat sich schriftlich dazu verpflichtet, nicht bei einem Wettbewerber tätig zu werden.

    Durch diese schriftliche Vereinbarung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbieten (max. für 2 Jahre), bei einem Wettbewerber in Arbeit zu treten. Allerdings ist diese Wettbewerbsklausel mit einem finanziellen Ausgleich (Karenzentschädigung, sowie alle geldwerten Vorteile des Arbeitnehmers) verbunden, § 74 Abs. 2 HGB.

    Eine praktische Wirksamkeit ist im Prinzip nicht 100 % gegeben.
    Denn:
    • ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn keine Karenzentschädigung vorgesehen ist
    • das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist ein Eingriff in Ihr Grundrecht auf freie Berufswahl und Berufsausübung nach Art. 12 Grundgesetz (GG).
    • Unverbindlichkeit erfolgt auch, wenn die Zahlung einer Karenzentschädigung vereinbart wurde, diese die Höhe der Hälfte der zuvor vertragsmäßig bezogenen Leistungen nicht erreicht

    Gruß
    hape

    Hi,

    ja das ist ein umfangreiches Heft, aber es ging.

    Um den Überblick zu behalten, habe ich das Heft in 3 Teile aufgeteilt und auch meine Lösung so angefertigt.
    Es scheinen auch keine größeren Fehler dabei gewesen zu sein.

    1x die normalen Textaufgaben als Word
    1x die Rechenaufgaben als Excel
    1x die Fallstudie als Word

    Gruß
    hape

    Hi,

    was ist denn ADA?

    Allgemein würde ich den Teilausbildungsplan so sehen:

    Ein Teilausbildungsplan ist ein Auszug aus dem Gesamtausbildungsplan, der sich auf einzelne Ausbildungsplätze oder Ausbildungsabschnitte bezieht

    Der Gesamtausbildungsplan enthält einen allgemeinen Überblick über den gesamten Ausbildungsablauf.
    Der Teilausbildungsplan enthält die Lernziele sowie zusätzliche Angaben.
    - Info über Vermittlungsmethoden
    - Ausbilder oder Ausbildungsstelle
    - Ausbildungszeitraum


    Bsp.: Aufbau Ausbildungsplan

    T_Plan.jpg


    Gruß
    hape

    Hi,

    falls Du in diesem Forum niemanden findest, der Dir die Lösungen mitteilen kann, stell einfach Deine Fragen.
    Vielleicht können Dir dann auch andere helfen.
    Am besten kurze Info was BuFü12 ist und welche Lösungsansätze Du schon hast.


    Gruß
    hape

    Hi Elfi,

    Information ist bei Dir ein Listenpunkt, deshalb solltest Du diesen separat darstellen.

    Mach doch vor "Eine individuelle Aufgabenplanung ..." einen Absatz und fang dort mit der Information an.


    Gruß
    hape

    Hi Elfi,

    UNP01 kenne ich zwar nicht, aber die Punkte sind OK.

    Allerdings, bei "Beschreiben Sie ..." wird wahrscheinlich mehr erwartet.

    z. B.
    - Ziel definieren = Auswahl eines neuen EDv-Systems für schnellere Auftragsabwicklung; Ablauf planen; Team bilden,
    - Infos erfassen = Kosten erfassen; Anzahl der PC?; Welcher Typ (Laptop, Desktop, usw.)?; Welche Software?; mögliche Lieferanten; usw.
    - Handlungsalternativen = Infos auswerten; Lösungsideen entwickeln (z. B. welche Händler kommen in Frage, Leasing oder Kauf, ...), Checklisten, Pflichtenheft
    - Bewertung Maßnahmen = Lösungsideen bewerten und nicht realistische aussortieren, nach funktionalen und wirtschaflichen Kriterien bewerten, usw...
    - Umsetzung = Detailplanung (Arbeitsabläufe, Kosten, usw...), Stand und Abweichung kontrollieren, gegebenenfalls korrigieren
    - Kontrolle = Erreichen des Zieles feststellen, Abschlussbericht.

    Schau mal ob Dir das weiterhilft und ob in Deinem Lernheft etwas ähnliches angedeutet wird.

    Gruß
    hape

    Hallo Rina,

    die Primärkosten (Zeile 21) sind alle richtig.

    Allerdings, ab Zeile 22 (Umlagen usw.) ergeben sich bei mir teilweise andere Werte.
    Z.B. bei Spalte 5 habe ich als Umlage Gebäude (22) 59,29 € und Umlage Stromkosten (23) 1495,94 €.

    Kannst Du Deine TabE2, da die Umlagen darüber berechnet werden, hochladen (über erweiterte Antwort)?

    Gruß
    hape

    Hi,

    falls Du Paragraphen brauchst, schau Dir mal unter dejure.org an:

    §9b (1)
    § 255 (1)

    Fremdbezogene Vermögensgegenstände werden nach Anschaffungskosten ausgewiesen
    Laut § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten alle Aufwendungen die unternommen werden müssen,
    um den Gegenstand in einen „betriebsbereiten Zustand zu versetzen.“
    Inklusive Nebenkosten (z.B. Versandkosten) und die nachträglichen Anschaffungskosten.
    Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen.

    Anschaffungspreis
    - Preisminderungen
    + Nebenkosten
    + nachträgliche Kosten
    = handels- und steuerrechtliche Anschaffungskosten

    Wenn ein Vorsteuererstattungsanspruch besteht, ist Anschaffungspreis gleich Bruttopreis abzüglich Mehrwertsteuer
    Wenn kein Vorsteuerabzug möglich, ist der Anschaffungspreis der Bruttopreis

    Also!
    Möglichkeit 1: Anschaffungspreis netto => Vorsteueranspruch
    Möglichkeit 2: Anschaffungspreis brutto => kein Vorsteueranspruch

    Bsp.:

    Maschine (netto) kostet: 15.000 €
    - Rabatt 20%: 3.000 €
    = Anschaffungskosten netto: 12.000 €

    Bezahlen muss er allerdings

    Anschaffungskosten netto: 12.000 €
    + Umsatzsteuer 19%: 2.280 €
    = Gesamtbetrag: 14.280 €

    Die 2.280 bekommt er als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.


    Gruß
    hape

    Hi,

    Steuerlich gesehen wird bei Unternehmern zwischen umsatzsteuerpflicht und umsatzsteuerbefreit unterschieden.
    - umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer: Anschaffungskosten => reinen Nettokosten des Wirtschaftsgutes.
    - umsatzsteuerbefreiten Unternehmer: Anschaffungskosten => Bruttobetrag (Nettobetrag + Umsatzsteuer), da er die enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt nicht erstattet bekommt.

    Ich denke es spricht nichts dagegen, in Klammern "(Netto)" anzugeben.

    Gruß
    hape