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Bafög zu Unrecht

  • maschbauer
  • 18. Juli 2005 um 12:46
  • Geschlossen
  • Erledigt
  • maschbauer
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 18. Juli 2005 um 12:46
    • #1

    Hallo Leute.
    Habe vor kurzem Post vom Bafögamt bekommen. Jetzt hat sich rausgestellt, dass ich bei der Antragsstellung m Janr 2002 mehr als 5200,- Vermögen hatte -nämlich 5700,-
    2000,- davon waren in einem Fond, den meine Eltern mal für mich angelegt haben.
    Habe sozusagen im Antrag weniger Vermögen angegebe, aber unabsichtlich, da ich mit keiner Silbe daranr gedacht habe. Zudem war der Fond dazu gedacht, meine Schulden bei meinen Eltern zu tilgen (für das Auto was sie mir gekauft haben) zumindest war das der Plan von meinen Eltern.
    Das Amt schreibt, dass das Vergehen mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, und ich jetzt Zeit habe mich schriftlich dazu zu äußern. Kann mir wer sagen, ob es sich lohnt sich zu äußern und wenn ja, was man da am besten schreibt.
    Was kommt auf mich zu, Bußgeld (wieviel), Rückzahlung des gesamten Bafög?

    mfg maschbauer

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 18. Juli 2005 um 12:54
    • #2

    Hi,

    einmal posten reicht! Von daher :closed:

    Der hier bleibt offen: :ha: Bafög zu Unrecht

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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