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Geldentwertung

  • Ninchenx
  • 28. Juni 2005 um 22:52
  • Erledigt
  • Ninchenx
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 28. Juni 2005 um 22:52
    • #1

    Folgende Ausgangslage:

    Geldentwertungsrate von jährlich 10 %

    Frage:
    Gehaltserhöhung- Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe?
    AN darf auf das gesamte jahr gesehen keine Kaufkraftverluste haben, und darf kein Nutznießer der Infaltion sein

    Stehe da irgendwie auf der leitung...

    Sollte man eine Erhöhung zur Mitte des jahres vornehmen? In welcher Höhe?

  • Hey Gast!
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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 29. Juni 2005 um 21:45
    • #2

    Gefühlsmäßig würde ich für den Zeitpunkt auch mitten im Jahr wählen, kann es aber nicht begründen.

    Wenn Geldentwertungsrate heißt, dass mein Geld 10% an Kaufkraft verliert, muss die Erhöhung 11,1111% betragen, oder als Dreisatz

    90 % Kaufkraft durch 100 % jetziges Gehalt
    100 % Kaufkraft durch 111,1111 % neues Gehalt

    d.h. 11,11 % mehr Gehalt als vorher.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Ninchenx
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 29. Juni 2005 um 22:00
    • #3

    ja, das habe ich mir auch errechnet.
    Nur der zeitpunkt ist der Knackpunkt. Ende des jahres ist ja nicht richtig, da er dann das gesamte Jahr den kaufkraftverlust hat. Anfang des jahres wäre er der Nutznießer der Inflation.
    Also 30.06. um 11,11%

    Noch jemand eine Idee?

  • MelR
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    12
    • 18. Juli 2005 um 21:35
    • #4

    Hallo N!

    Ich habe soeben Deine Eintrag gelesen, ich komme bei dieser Frage auch nicht weiter - oder zumindest nur zu dem Ergebnis, was Du auch hast sprich 11,11 % am 30.06., das erscheint mir am logischsten. Bist Du derweil einen Schritt weiter?

    Grüße

  • Ninchenx
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 20. Juli 2005 um 20:30
    • #5

    Hi,

    ja ich hatte mich in meiner Arbeit für den 30.06. und 11,11% entschieden. Der Prof hat es mir richtig gepunktet.
    Jedoch hat er mir einen anderen Lösungsansatz gegeben. 5,55% Erhöhung am 1.1., dadurch hat er bis zum 30.06. einen Kaufkraftvorteil, welcher sich aber ab dem 01.07. in einen Kaufkraftnachteil wandelt.
    Als 2. Möglichkeit mit vergleichbaren Effekt hat aber die Lösung mit 11,11%, jedoch zum 01.07.

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