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Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern

  • webplumber
  • 8. Dezember 2002 um 17:01
  • webplumber
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    417
    • 8. Dezember 2002 um 17:01
    • #1

    hallo leutz,

    für diejenigen, die ein forum betreiben, sollte das pflichtlektüre sein.
    ich hab's vom hot spot "entlehnt", oder besser gesagt:
    zum lesen muss dahin "springen". :D

    der beitrag ist ziemlich lang.

    http://hotspot.webplumber.de/thread.php?sid=&postid=11879#post11879 :D

    Zitat


    hi leutz,

    para hat einen ausführlichen beitrag im trojaner-board zum thema:
    Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern" geschrieben.

    den sollte sich zumindest jeder zu gemüte führen, der ein forum betreibt.

    hier also para text:

    Aus aktuellem Anlass schreibe ich mal etwas über die rechtliche Verantwortung
    von Forenbetreibern. Nach meiner Kenntnis gibt
    es dazu noch keine Rechtssprechung und erst recht keine bindend wirkende
    höchstrichterliche Rechtssprechung. Die Gesetzgebung sagt nichts zu diesem Thema.
    Es gibt allerdings Rechtssprechung zum Thema Gästebücher
    und auch schon einige interessante Berichte darüber, zu denen ich am Ende verlinke.

    Ich versuche hier die Rechtslage so darzustellen, wie ich sie zu Zeit sehe und gehe
    dabei von einem moderierten und nicht kommerziellem
    Forum aus, wie es hier vorliegt.

    Nach dem vorliegenden Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 16.08.2002 würde
    dementsprechend ein Forenbetreiber analog haften,
    wenn er ihm bekannte rechtswidrige Nachrichten nicht löscht.

    Dies wirft nun natürlich neue Fragen auf.
    Die dazu erfaßten Urteile gehen davon aus, das sich der Forenbetreiber eine Äußerung
    zu eigen macht, wenn er diese nicht löscht
    (über einen Zeitraum von mehreren Monaten). Dies geschieht durch Kenntnis und
    ist in einem Fall geschehen, indem ein Gästebuchbetreiber
    direkt unter der rechtswidrigen Nachricht auf diese eingegangen ist und im anderem
    Fall, indem er über Monate hinweg diese Nachricht
    nicht gelöscht hat. Daraus kann dann auch direkt eine Kontrollpflicht erkannt werden,
    die nach zeitiger Ansicht von einer wöchentlichen
    bis monatlichen Kontrolle ausgeht. Somit kann man nur jedem Forenbetreiber empfehlen,
    zumindest wöchentliche seine Foren zu kontrollieren und
    am besten auch zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit anzubieten, mit der rechtswidrige
    Beiträge moniert werden können.
    Die nächste Problematik ergibt sich nun aus den erfassen, von rechtswidrigen Inhalten
    und führt zu der Abgrenzung zwischen Rechtswidrigkeit
    und freier Meinungsäußerung. Hier gibt es leider keine klaren Richtlinien.

    Die Urteile vom LG Trier und vom LG Düsseldorf gingen beide vom Fall einer klaren
    Rechtswidrigkeit aus, bei der zum einem einen Steuerberater
    Kriminelles handeln vorgeworfen wurde und in dem anderem Gästebucheintrag
    ein bekannter Anwalt als Parasit bezeichnet wurde
    und ihm ein Explodierere geschickt werden sollte. Diese beiden Sachen werden nun
    jedem als eindeutig rechtswidrig erkennbar sein.

    Schwieriger wird dies nun werden, wenn Behauptungen aufgestellt werden oder nur
    eine Meinung dargestellt wird. Wenn ein Forenbenutzer
    nun über seine schlechten Erfahrungen mit einer Firma berichtet, kann dies durchaus
    rechtswidrig sein, wenn seine Behauptungen unwahr sind.
    Es kann aber auch vollkommen legal sein, wenn sein Bericht der Wahrheit entspricht.
    Die wirkliche Unterscheidung zu treffen wird für einen
    Forenbetreiber nicht möglich sein. Genauso schwer lasen sich Bemerkungen,
    wie die Software XYZ taugt nichts bewerten, obwohl hier schon eine klarere
    Tendenz zur erlaubten freien Meinungsäußerung zu erkennen ist.

    Deswegen rate ich Forenbetreibern folgende Handlungsweise:
    Bei klaren Beleidigungen , Rechtsverstößen oder Aufrufen zu Straftaten, sollte man
    sofort nach Kenntnisnahme zensieren oder löschen.
    Bei Unklarheiten darüber, wie etwas rechtlich zu würdigen ist, sollte sich gegebenenfalls
    von einer Behauptung distanzieren und den Verfasser
    dieser Nachricht um Zertifizierung bitten. Wie im weiteren zu verfahren ist, sollte
    einem der gesunde Menschenverstand sagen.
    Wenn etwas unglaubwürdig ist oder zu einem schweren Eingriff führen könnte
    (wie zum Beispiel die Firma XY betrügt nur) sollte man vorsichtig sein und gegebenenfalls
    eingreifen. Sollte es wirklich zu einem Rechtstreit
    darüber kommen, sollte man dem Gericht seinen Standpunkt verständlich darlegen können
    und sagen können, wieso man nicht eingegriffen oder gelöscht hat.
    Auch dem Gericht wird die Problematik der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und
    z.B. Beleidigung bekannt sein und es wird dann entsprechend
    bei eine unklaren Lage wohl eher keine Mitschuld an einer Beleidigung aussprechen.
    Denn in erster Linie bleibt es der Autor des jeweiligen Berichtes,
    der sich strafbar macht. In wie weit ein Forenbetreiber eine Beihilfe dazu betreibt ist
    dann weit spezieller, da er auch dafür Vorsatz oder eine starkes fahrlässiges
    Unterlassen braucht.

    Aber ein Forenbetreiber hat die Pflicht einzugreifen wenn er etwas erkennbar rechtswidriges
    liest und er hat die Pflicht regelmäßig zu kontrollieren.
    Sonst besteht die Möglichkeit, daß er durch Unterlassen eine strafbare Handlung begeht.

    Wie in weniger klar erkennbaren Fällen vorgegangen werden soll, unterliegt wie so vieles
    andere auch dem gesunden Menschenverstand.
    Vor allem die Abgrenzung zwischen Beleidigung und Meinungsäußerung ist sehr schwer
    und füllt ganze Bibliotheken juristischer Bücher. Ich bezweifele,
    daß im Falle einer gerichtlichen Entscheidung über etwas derartiges, daß Gericht sehr
    strenge Anforderungen an eine normale Person stellen würde.
    Allerdings sollte man im Falle einer gezielten Forderung einer Partei genauer hinsehen
    und im Falle des Falles Maßnahmen ergreifen.
    Dies könnte neben Zensierung und Löschung auch die Distanzierung oder eine
    Gegendarstellung sein. (Mir schwebt folgendes ,
    z. B. direkt unter oder im betreffendem Bericht, vor: Die Gegenpartei trägt dazu folgendes vor:
    Diese Darstellung ist falsch und die XXY hat nicht ....).
    Ich denke, daß derartiges und der Hinweis auf den Sinn von Foren, nämlich
    Diskussionsplattformen zu stellen auch schon geeignet ist,
    manches zu entschärfen.

    Para

    Links zum Thema
    Bericht über die zwei Urteile vom Webplumber
    http://hotspot.webplumber.de/thread.php?threadid=884&sid=
    Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren von Rechtsanwalt Hagen Hild
    http://www.kanzlei.biz/artikel/gaestebucheintraege.htm
    Anwaltskanzlei Theis & Heukrodt-Bauer :
    Rechtsinfos Urteil
    http://www.heukrodt-bauer.de/Rechtsinfos_Ur…-inhalte.html#7

    Für weiter Links bin ich natürlich dankbar....

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