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BWLB 2/N frage

  • Matrix_73
  • 5. Juni 2016 um 11:44
  • Erledigt
  • Matrix_73
    Anfänger
    Beiträge
    17
    • 5. Juni 2016 um 11:44
    • #1

    Hallo,

    ich habe eine Frage es geht um die Aufgabe BWLB 2/N

    Stellen sie die ordnungsgemäße Bilanz nach HGB auf und berechnen Sie das Eigenkapital.

    Aktiva -Passiva = Eigentkapital?

    Grüße

    Vehuel HD :)

  • Hey Gast!
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  • HaPe
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    • 6. Juni 2016 um 06:54
    • #2

    Hi,


    in der Bilanz ergibt sich die Position des Eigenkapital aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und
    den Schulden (Passiva). Die Bilanz eines Unternehmens ist beitragsmäßig gleich, also ausgeglichen.
    Der Unterschied zwischen den beiden Seiten wird der schwächeren Bilanzseite als Saldo hinzugefügt.

    Eigenkapital = Gesamtvermögen – Gesamtschulden
    Dieser Saldo wird als Eigenkapital bezeichnet.

    Gruß
    hape

  • Matrix_73
    Anfänger
    Beiträge
    17
    • 7. Juni 2016 um 17:35
    • #3
    Zitat von HaPe

    Hi,


    in der Bilanz ergibt sich die Position des Eigenkapital aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und
    den Schulden (Passiva). Die Bilanz eines Unternehmens ist beitragsmäßig gleich, also ausgeglichen.
    Der Unterschied zwischen den beiden Seiten wird der schwächeren Bilanzseite als Saldo hinzugefügt.
    Eigenkapital = Gesamtvermögen – Gesamtschulden
    Dieser Saldo wird als Eigenkapital bezeichnet.

    Gruß
    hape

    Alles anzeigen

    Danke :)

  • Matrix_73
    Anfänger
    Beiträge
    17
    • 7. Juni 2016 um 17:40
    • #4

    Hallo hape,

    ich habe noch eine Frage?
    (Prüfen Sie, unter Nennung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften , ob und ggfs. welche Formvorschriften beim Abschluss der folgenden Rechtsgeschäfte zu beachten sind:

    a) Kündigung eines Arbeitsvertrages?
    b) Bürgerschaftsvertrag?
    c) Kaufvertrag über Pkw?

    also ich habe schon bei B als Antwort:

    b)Eine Bürgschaft ist gemäß § 765 Abs. 1 BGB ein einseitiger Vertrag, durch den sich ein Bürgergegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Schulden eines Dritten,nämlich des eigentlichen Hauptschuldners, einzustehen. Sie dient zur Absicherung des Gläubigers, dass gewährleistet ist, dass bei Zahlungsunfähigkeit seines eigentlichen Schuldners jemand für dessen Verbindlichkeiteneintritt.

    c)
    bei einen Kaufvertrag eines PKW ist unbedingt in einer Schriftform zu abschließen.
    (§145 BGB,151 BGB,$126 aBGB)

    bei A ) muss man da komplett Auflisten was zu einer Kündigung des Arbeitsvertrags? benötigt wird oder?


    Gruß

    Vehuel

  • HaPe
    Profi
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    • 8. Juni 2016 um 07:04
    • #5

    Hi,
    was bei den Aufgaben erwartet wird, kann ich nicht sagen.
    Aber, was ich als Hilfestellung anbieten kann:

    1)Diese Formvorschriften muss Ihre Kündigung einhalten
    Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG, gilt nur für Kündigungen durch Ihren Arbeitgeber),
    der Verstoß gegen die Pflicht, den Betriebsrat anzuhören (§ 102 BetrVG, gilt nur für Kündigungen durch Ihren Arbeitgeber),
    die Einhaltung von Kündigungsfristen,- der Verstoß gegen Formvorschriften
    Kündigungen immer schriftlich (keine E-Mail, kein Fax), § 623 BGB

    2) Formvorschrift Bürgschaft
    Hier hätte ich
    §766 BGB (Gültigkeit der Bürgschaft)
    §125 BGB übgültig wenn Schriftform nicht eingehalten
    §350 HGB und §349 bei Kaufleuten; können auch mündlich bürgen

    3) Formvorschrift Kaufvertrag PKW
    Hätte ich:

    Für den Kauf selbst gilt keine gesetzliche Formvorschrift.
    D.h. das auch ein mündlich geschlossener Vertrag zwischen den Parteien verbindlich ist.
    Es ist aber zwingend zu empfehlen, einen schriftlichen Vertrag zu schließen

    Im Prinzip musst Du in Deinem Lernheft schauen, was dort angegeben ist.
    Meistens kann man schon erkennen, was gefragt wird.

    Gruß
    hape

  • Sonnschein82
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    • 16. November 2016 um 13:09
    • #6

    Hallo,
    leider sind meine Fragen ganz anders, kann das sein?

    vielen Dank

  • HaPe
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    • 17. November 2016 um 07:07
    • #7

    Hi,

    ja, die Lernhefte können unterschiedlich sein

    Gruß
    hape

  • Sonnschein82
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    • 29. November 2016 um 16:17
    • #8

    Hallo Ihr Lieben,

    da mein Lernheft irgendwie ganz anders ist, habe ich eine Frage zu der Aufgabe 3 und hoffe das mir jemand helfen kann,..
    Danke schon mal
    Ich soll die Deckungsbeiträge und das Betriebsergebnis ausrechnen. Dachte wirklich das ist kein Problem, aber ist es wirklich möglich, dass wenn alle Deckungsbeiträge positiv sind das Betriebsergebnis extrem Negativ ist?

    Ich war schon bei Aufgabe 1 verwirrt, da ist der Deckungsbetrag 2 bei mir bei 333%

    ich hoffe das die Frage hier ankommt, noch weiss ich nicht genau wie ich eine neue Fragerunde eröffne

    Dankeschön

    Viele Grüße Tanja

  • HaPe
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    • 30. November 2016 um 06:47
    • #9

    Hi,

    theoretisch ja,

    DB > fixe Kosten = positives Betriebsergebnis (Gewinn)
    DB < fixe Kosten = negatives Betriebsergebnis (Verlust)

    Gruß
    hape

  • Sonnschein82
    Anfänger
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    3
    • 30. November 2016 um 08:11
    • #10

    Danke Hape,

    bin trotzdem verwirrt, dass als Aufgabe zum Einreichen mit solchem Verlust gerechnet wird, denn eigentlich müsste die Firma schliessen, da die Produktion alles andere als Rentabel ist ,...

    Naja

    Vielen Dank

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